Wissensfrage · Abgabenordnung & FGO

Grobe Fahrlässigkeit?

Wissensfrage zu Änderung wegen neuer Tatsachen (Abgabenordnung & FGO). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Änderung wegen neuer Tatsachen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Grobe Fahrlässigkeit?

    Außerachtlassen der nach den persönlichen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und nicht entschuldbarer Weise (AEAO zu § 173 Nr. 5.1).

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind nachträglich bekannt gewordene Einnahmen von 4.000 € zu erfassen. Zugleich werden grob schuldhaft nicht erklärte Werbungskosten von 5.000 € bekannt (kein Zusammenhang). Was ergibt sich (vereinfachte Saldierung)?

    Die Werbungskosten sind wegen groben Verschuldens nicht nach Nr. 2 zu berücksichtigen, aber als materieller Fehler nach § 177 Abs. 1 AO gegenzurechnen (AEAO zu § 177 Nr. 1) – jedoch nur bis zur Untergrenze der bisher festgesetzten Steuer (AEAO zu § 177 Nr. 3). Die Steuer bleibt daher unverändert; 1.000 € bleiben unberücksichtigt.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Für die ESt 2022 fand eine Außenprüfung statt; der aufgrund der Prüfung geänderte Bescheid ist bestandskräftig. Später erfährt das FA von nicht erklärten Einnahmen 2022. Wann ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO möglich?

    § 173 Abs. 2 AO sperrt Änderungen nach § 173 Abs. 1 AO bei Bescheiden, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind – unabhängig davon, ob der Punkt geprüft wurde (AEAO zu § 173 Nr. 8.2.2). Ausnahme: Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung (§ 173 Abs. 2 AO).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Erklären Sie die Funktion des § 177 AO.

    Typische Nachfrage: Kann über § 177 AO die Steuer unter die bisherige Festsetzung sinken?
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Welche Wirkung hat eine Außenprüfung auf die Änderbarkeit nach § 173 AO?

    Typische Nachfrage: Gilt die Sperre auch, wenn der Prüfer den betreffenden Punkt gar nicht geprüft hat?
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