GmbH gewährt dem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen über 100.000 € (fremdüblich 6 %) – vGA?
Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen
Zum Thema Verdeckte Gewinnausschüttung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
GmbH gewährt dem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen über 100.000 € (fremdüblich 6 %) – vGA?
Ja, verhinderte Vermögensmehrung in Höhe des angemessenen Zinses: 6.000 € p. a. (H 8.5 (V. Einzelfälle) KStH); bei fehlendem Rückzahlungswillen vGA in Höhe des Darlehensbetrags.
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Alleingesellschafter A gewährt seiner A-GmbH ein zinsloses Darlehen über 300.000 €; fremdüblich wären 5 % Zinsen. Welche Folge ergibt sich bei der GmbH?
Der Zinsvorteil ist ein Nutzungsvorteil und nicht einlagefähig (H 8.9 (Nutzungsvorteile) KStH). Es liegt keine verdeckte Einlage vor; mangels Vermögensminderung bei der GmbH auch keine vGA. Ein fiktiver Zinsaufwand darf nicht angesetzt werden.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?
Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Maßstab des materiellen Fremdvergleichs?
Hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG) den Vorteil einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen gewährt? H 8.5 (III. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis) KStH.
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Formelle Anforderungen bei beherrschenden Gesellschaftern?
Vereinbarung muss klar und eindeutig, im Voraus, zivilrechtlich wirksam und tatsächlich durchgeführt sein (R 8.5 Abs. 2 KStR).
Das ganze Thema lernen
Weitere Fragen zu Verdeckte Gewinnausschüttung
- G ist zu 80 % an der G-GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Im Dezember 2026 beschließt die Gesellschafterversammlung rückwirkend ab 1.1.2026 …Klausurfrage
- Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gesellschafter für eine vGA aus Anteilen im Privatvermögen das Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. …Klausurfrage
- Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.Prüferfrage
- Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Vereinbarungen mit einem beherrschenden Gesellschafter, und warum?Prüferfrage
- Wie wird eine vGA beim Gesellschafter besteuert, der die Anteile im Privatvermögen hält?Prüferfrage
- Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.Prüferfrage
- BFH-Definition der vGA?Wissensfrage
- Rechtsgrundlage der vGA im KStG?Wissensfrage
Verdeckte Gewinnausschüttung: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche