Internationales Steuerrecht / Allgemeine Informationen

Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG)

Bekanntgabe der überarbeiteten Vordruckmuster Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, und Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG
GZ: IV B 5 - S 1369/00008/003/327Amtliche Quelle

Zitierte Normen

Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.

Challenge

Können Sie § 18 AStG anwenden?

Antworten Sie zuerst selbst. Decken Sie dann die redaktionelle Musterantwort auf.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die M-GmbH ist seit 2019 mit 8 % an der börsennotierten A-AG beteiligt und erhält 2026 eine Dividende von 50.000 €. Wie ist die Dividende körperschaftsteuerlich zu behandeln?

    Bei einer Beteiligung von weniger als 10 % zu Beginn des Kalenderjahres sind Dividenden nach § 8b Abs. 4 S. 1 KStG voll steuerpflichtig (Streubesitzdividenden). Eine Mindesthaltedauer kennt § 8b KStG nicht; § 3 Nr. 40 EStG liefert der GmbH hier keine Teilfreistellung.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die M-GmbH veräußert ihre 5 %-Beteiligung an der B-AG mit einem Veräußerungsgewinn von 200.000 €. Wie hoch ist die außerbilanzielle Korrektur insgesamt?

    Veräußerungsgewinne bleiben nach § 8b Abs. 2 KStG unabhängig von der Beteiligungshöhe außer Ansatz – die Streubesitzregel gilt nur für Bezüge. Nach § 8b Abs. 3 S. 1 KStG gelten 5 % des Gewinns (10.000 €) als nicht abziehbare BA. Netto werden 190.000 € gekürzt.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die G-GmbH ist seit 2018 mit 12 % an der inländischen T-GmbH beteiligt und erhält 2026 eine Dividende von 100.000 €. Wie hoch ist der Betrag, der aus der Dividende letztlich im Gewerbeertrag enthalten ist?

    KSt: 10 % erreicht → − 100.000 € und + 5.000 € (§ 8b Abs. 1 KStG und § 8b Abs. 5 KStG); im Gewinn nach § 7 GewStG sind also 5.000 € enthalten. GewSt: Die Schachtelgrenze von 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG) ist nicht erreicht. Daher wird nach § 8 Nr. 5 GewStG die außer Ansatz gebliebene Dividende abzüglich der nicht abziehbaren BA (100.000 € − 5.000 € = 95.000 €) hinzugerechnet. Insgesamt sind 100.000 € im Gewerbeertrag enthalten.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die M-GmbH (Beteiligung 30 %) schreibt ein unbesichertes Darlehen an ihre Tochter auf den niedrigeren Teilwert ab. Ein Fremdvergleichsnachweis gelingt nicht. Folge?

    Bei einer Beteiligung von mehr als einem Viertel gehören Gewinnminderungen aus Gesellschafterdarlehen zu den nicht abziehbaren Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 S. 4 KStG). Der Escape nach S. 7 (Fremdvergleich) ist nicht gelungen. Die TWA ist in voller Höhe außerbilanziell hinzuzurechnen; ein 60 %-Abzug nach § 3c Abs. 2 EStG scheidet hier wegen des vollen Abzugsverbots aus.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  5. 5
    Prüferfrage · eigene Seite

    Warum gibt es § 8b KStG, und wie wirkt die 5 %-Regelung?

    Typische Nachfrage: Wie hoch ist die effektive Belastung einer Schachteldividende mit KSt und SolZ?
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

BFH-Entscheidungen zu § 18 AStG

Wortlaut des BMF-Schreibens

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel. +49 30 18 682-0 poststelle@bmf.bund.de nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern 27. März 2026 Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Betreff: Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG); Überarbeitete Vordruckmuster Bezug: BMF-Schreiben vom 25. Juni 2024 - IV B 5 - S 1369/19/10001 :004 (2024/0506584) Anlagen: 4 GZ: IV B 5 - S 1369/00008/003/327 DOK: COO.7005.100.2.14490359 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Die mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juni 2024 im Bundessteuerblatt (BStBl I 2024 S. 984) veröffentlichten Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, wurden aufgrund der ab dem Veranlagungszeitraum 2025 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung überarbeitet und an die technischen Anforderungen angepasst. Die überarbeiteten und mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten bundeseinheitlichen elektronischen Vordrucke Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, und Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten nebst Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG stehen in ELSTER bereit. Sie werden dementsprechend weder bekannt gemacht noch im Formular-Management-System bereitgestellt. Die Abfragen aus den Vordrucken Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen, Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten und Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) wurden – soweit erforderlich – in diese Vordrucke integriert. Einige der Abfragen aus den bisher geltenden Vordrucken mussten aufgrund der programmtechnischen Vorgaben in ELSTER in einen neu entwickelten Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG verschoben werden. Der Fragebogen soll der Prüfung dienen, ob die Voraussetzungen für die (Hin-)Zurechnungsbesteuerung vorliegen und gegebenenfalls eine Steuernummer für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG zu erteilen ist, sofern Steuerpflichtige aufgrund ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG noch nicht steuerlich erfasst sind. Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit folgende Vordruckmuster bekannt gegeben: 1. Die überarbeitete Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, nebst Anleitung. 2. Der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG nebst Ausfüllhilfe. Die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der vorgenannten Anzeige und des Fragebogens nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle sind noch nicht abgeschlossen. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten sind für Veranlagungszeiträume ab 2025 die mit diesem Schreiben neu bekannt gegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke stehen voraussichtlich ab dem 6. April 2026 im FormularManagement-System (FMS) als ausfüllbares Formular bereit. Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Anzeige — Eingangsstempel — nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist 1 Steuernummer 2 Feststellungsjahr 3 X Berichtigte Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG Allgemeine Angaben zur ausländischen Gesellschaft Bezeichnung der ausländischen Gesellschaft 4 bis 9 frei 10 Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO Staat Ort des Sitzes nach § 11 AO Staat 11 12 Inländische Steuernummer bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Gesellschaft 13 frei 14 Rechtsform 15 1 = Ja 16 Die ausländische Gesellschaft ist optierende Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG. 17 Die ausländische Gesellschaft erzielt Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 AStG. 18 Die ausländische Gesellschaft erzielt (nahezu) ausschließlich Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter und mit der Hauptgattung der Aktien der ausländischen Gesellschaft findet kein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer anerkannten Börse im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 4 AStG statt. 19 Es haben sich Änderungen im Gesellschafterbestand, in der Beteiligungshöhe und/oder in der Beteiligungsstruktur in den nachfolgend erklärten Wirtschaftsjahren ergeben (falls ja: bitte ein Organigramm mit den Beteiligungsquoten des § 7 AStG beifügen) Wirtschaftsjahrbezogene Angaben 1 = Ja 1 = Ja 2 = Nein 1 20 bis 29 frei 30 1 = Ja Beginn des Wirtschaftsjahres Ende des Wirtschaftsjahres 2 Nachweis einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) - Motivtest Allgemeine Angaben 31 bis 39 frei 40 Anzahl der Arbeitnehmer der ausländischen Gesellschaft (ohne Geschäftsführung/Aufsichtsrat) Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrats 1. Person 41 1 = Geschäftsführung 2 = Aufsichtsrat Funktion Name 42 Anschrift Staat 43 EUR 44 Höhe der Vergütungen im Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft - Oktober 2025 - -2- 45 1 = Ja 2 = Nein Die Tätigkeit wird für diese ausländische Gesellschaft in Vollzeit ausgeübt Qualifikation für diese Tätigkeit 3 46 2. Person 47 1 = Geschäftsführung 2 = Aufsichtsrat Funktion Name 48 Anschrift Staat 49 EUR 50 Höhe der Vergütungen im Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 51 Die Tätigkeit wird für diese ausländische Gesellschaft in Vollzeit ausgeübt Qualifikation für diese Tätigkeit 3 52 1 = Ja 2 = Nein -3Wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit, für die die Anwendung des § 8 Absatz 2 bis 4 AStG geltend gemacht wird 53 bis 59 frei 60 Erstmalige Aufnahme der Tätigkeit am Art der Tätigkeit 61 1 = Land- und Forstwirtschaft 2 = Gewerbliche Herstellung, Gewinnung und Verarbeitung oder Montage, Exploration 3 = Kredit-/Finanzinstitut oder Versicherungsunternehmen 4 = Handel 5 = Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Erfahrungen und Erkenntnissen 6 = Vermietung und Verpachtung von Grundstücken 7 = Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen 8 = Finanzierung 9 = Verwaltung 10 = Dienstleistung, soweit nicht von anderen Nummern umfasst 11 = Holdingtätigkeit 12 = Tätigkeit im Sinne des § 13 Absatz 2 AStG 13 = Sonstiges Detaillierte Beschreibung der Tätigkeit 62 63 Bei der Ausführung der Tätigkeit wirkt eine steuerpflichtige Person im Sinne des § 7 AStG oder eine ihr nahestehende Person mit. 1 = Ja 2 = Nein 64 Von einer steuerpflichtigen Person im Sinne des § 7 AStG wurden für die Tätigkeit Arbeitnehmer an die ausländische Gesellschaft entsandt. 1 = Ja 2 = Nein 65 Es erfolgt eine dauerhafte Teilnahme am Markt des Sitz- oder Geschäftsleitungsstaats der ausländischen Gesellschaft. 4 1 = Ja 2 = Nein Angaben zur wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit 70 Für die Tätigkeit wird einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Staat nachgegangen, in dem sich der Sitz/Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft befindet (bitte fügen Sie Nachweise und Erläuterungen bei). 5 1 = Ja 2 = Nein 71 Falls Zeile 70 mit „Ja“ beantwortet wurde: Die Einkünfte wurden durch die wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit erzielt und sind ihr zuzuordnen. 1 = Ja 2 = Nein 72 Falls Zeile 70 mit „Ja“ beantwortet wurde: Der Fremdvergleichsgrundsatz wurde für die Ermittlung dieser Einkünfte beachtet. 6 1 = Ja 2 = Nein 66 bis 69 frei Sachliche und personelle Ausstattung für die Ausübung der Tätigkeit Die Tätigkeit wird an folgenden Orten ausgeübt Anschrift 73 bis 79 frei 80 Staat 81 Sachliche Ausstattung (insbesondere Räumlichkeiten, Vermögenswerte) 7 82 83 Größe der Räumlichkeiten in Quadratmetern 84 Die Räumlichkeiten stehen zur alleinigen Verfügung. 8 85 Telefonnummer Domain der ausländischen Gesellschaft 86 1 = Ja 2 = Nein -4Personal 1 = selbständig und eigenverantwortlich 2 = durch nahestehende Personen im Sitzstaat der Gesellschaft/im gleichen Staat 3 = durch Dritte 90 Die wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit wird überwiegend ausgeführt 91 Anzahl der Arbeitnehmer für diese Tätigkeit (ohne Geschäftsführung/Aufsichtsrat) 87 bis 89 frei Qualifikation der Arbeitnehmer (Bitte machen Sie hier genaue Angaben und fügen Sie Nachweise bei) 9 92 -5- Angaben zu den Beteiligten 1. Beteiligter 1 = Körperschaft 2 = natürliche Person 93 bis 99 frei 100 Bei dem Beteiligten handelt es sich um eine 101 Anrede 1 = Herr 2 = Frau 3 = Firma Namenszeile 1 102 Namenszeile 2 103 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 104 Adressergänzung 105 Postleitzahl (Inland) Ort (Inland) 106 Postleitzahl (Ausland) Ort (Ausland) Staat 107 Steuernummer des Beteiligten 10 108 Geburtsdatum Identifikationsnummer (natürliche Person) 109 Handelsregisternummer D E 110 Benennung eines Empfangsbevollmächtigten Namenszeile 1 111 bis 119 frei 120 Namenszeile 2 121 Straße/Postfach 122 Postleitzahl und Ort (Inland) 123 Wirtschafts-Identifikationsnummer - -6- 2. Beteiligter 124 Bei dem Beteiligten handelt es sich um eine 125 Anrede 1 = Körperschaft 2 = natürliche Person 1 = Herr 2 = Frau 3 = Firma Namenszeile 1 126 Namenszeile 2 127 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 128 Adressergänzung 129 Postleitzahl (Inland) Ort (Inland) 130 Postleitzahl (Ausland) Ort (Ausland) Staat 131 Steuernummer des Beteiligten 10 132 Geburtsdatum Identifikationsnummer (natürliche Person) 133 Handelsregisternummer Wirtschafts-Identifikationsnummer D E 134 - Benennung eines Empfangsbevollmächtigten Namenszeile 1 135 bis 143 frei 144 Namenszeile 2 145 Straße/Postfach 146 Postleitzahl und Ort (Inland) 147 Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen 11 Ich bin/wir sind Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach §§ 138d ff. AO im Zusammenhang mit ausländischen Gesellschaften (im Sinne der §§ 7 ff. AStG), deren steuerlicher Vorteil sich erstmals im Wirtschaftsjahr auswirken soll. Für diese wurden mir/uns folgende Registernummer und Offenlegungsnummer zugeteilt: Registernummer 148 und 149 frei 150 Offenlegungsnummer 151 152 Ich habe/wir haben im Wirtschaftsjahr mindestens eine grenzüberschreitende Steuergestaltung verwirklicht, für die mir/uns noch keine Registernummer und Offenlegungsnummer vorliegt. 1 = Ja -7Erläuterungen zur Steuergestaltung nehmen Sie ggf. bitte auf einer gesonderten Anlage mit der Überschrift “Ergänzende Angaben zur Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG“ vor. 153 Ergänzende Angaben zur Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG Eine Eintragung ist in Zeile 160 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte erfolgt ist. In diesem Fall erläutern Sie bitte diese Sachverhalte in den „ Ergänzenden Angaben zur Anzeige“. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft. Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern. Falls Sie mit der Abgabe der Anzeige lediglich Belege und Aufstellungen übermitteln, ist in Zeile 160 keine Eintragung vorzunehmen. 1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden. 2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten. 154 bis In dieser Anzeige 159 frei 3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden. 160 4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl). Hinweis: Bitte übermitteln Sie Ihre ergänzenden Angaben nur für die vorstehend genannten Sachverhalte mit einer gesonderten Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Anzeige“ Bei der Anfertigung der Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG und der Anlagen hat mitgewirkt Name 161 Anschrift 162 Telefonnummer 163 Anlagen Folgende Anlagen sind beigefügt 164 bis 179 frei 180 181 182 183 184 185 X Jahresabschluss nach ausländischem Recht X Konzernverzeichnis/Organigramm X Miet-, Telefon- und Energieverträge X Nachweise über die Qualifikation des Personals X Arbeitsverträge X Nachweise und Erläuterungen zur Ausübung der wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit Unterschrift Datum Ort 186 bis 189 frei 190 Unterschrift aller Beteiligten, für die diese Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG abgegeben wird. Die Anzeige ist eigenhändig zu unterschreiben. 191 Hinweis Die mit der Anzeige angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 90, 93 und 149 AO sowie des § 17 Absatz 1 und des § 18 Absatz 3 AStG erhoben. Das zuständige Finanzamt kann in den Fällen, in denen nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) geltend gemacht wird, dass eine Hinzurechnung unterbleibt, die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG verlangen. Datenschutzhinweis Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Anleitung zur Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist. Allgemeine Hinweise Erstmalige Abgabe für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. In den Fällen, in denen nach § 8 Absatz 2 AStG geltend gemacht wird, dass eine Hinzurechnung unterbleibt, ist dies abweichend von § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG für Veranlagungszeiträume bis 2024 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck und für Veranlagungszeiträume ab 2025 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch nur anzuzeigen; für diese Anzeige gelten die für die Erklärung zur gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG maßgeblichen Fristen entsprechend (§ 18 Absatz 3 Satz 2 AStG). Die erleichterte Erklärungspflicht in Form einer Anzeige gilt nur in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige geltend macht, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG erfüllt ist. Die Abgabe der Anzeige in Papierform ist ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur noch in Härtefällen zulässig. Der Motivtest ist ausgeschlossen für ausländische Gesellschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat haben. In Fällen des § 13 Absatz 4 Satz 1 AStG ist der Motivtest jedoch auch möglich, wenn die Kapitalanlagegesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Drittstaat hat. Für ausländische Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig sind, ist der Motivtest grundsätzlich ausgeschlossen (siehe § 9 StAbwG und Tz. 8.3.3 AEAStG 2023). In den Fällen, in denen die ausländische Gesellschaft aus mehreren Tätigkeiten Zwischeneinkünfte erzielt und nicht in Bezug auf jede dieser Tätigkeiten geltend gemacht wird, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG erfüllt ist, kann der Motivtest nicht in Form einer Anzeige geführt werden. In diesen Fällen und in den Fällen des § 9 StAbwG ist eine Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG abzugeben. Übermitteln Sie bitte die erforderlichen Nachweise und Erläuterungen gesondert. Die Verletzung der Mitwirkungspflichten kann zur Schätzung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft führen (§ 17 Absatz 2 AStG). Bitte übermitteln Sie auch Belege und andere Dokumente zur Anzeige elektronisch (Belegnachreichung zur Anzeige). Dies ist sowohl über https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung als auch über andere Softwareanbieter möglich. Sind mehrere Personen beteiligt, sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten in entsprechender Anwendung des § 183a AO bestellen. Bitte nehmen Sie die Bestellung formlos gegenüber dem zuständigen Finanzamt vor. Bescheid Verlangt das zuständige Finanzamt auf Grundlage der Anzeige keine Abgabe der Erklärung zur gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG, ergeht kein negativer Bescheid. 1 Enden im Feststellungsjahr mehrere Wirtschaftsjahre der ausländischen Gesellschaft (z. B. durch Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres), ist dieser Abschnitt zweifach auszufüllen. Bei Abgabe der Anzeige in Papierform reichen Sie bitte für das zweite Wirtschaftsjahr einen zusätzlichen Vordruck mit den entsprechenden Angaben ein. 2 Tragen Sie hier bitte das im Feststellungsjahr endende Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft ein (maßgebendes Wirtschaftsjahr). 3 Reichen Sie bitte Erläuterungen zur Qualifikation der Geschäftsführung auf einer gesonderten Anlage ein und fügen Sie entsprechende Nachweise als Anlage bei (vergleiche Rn. 449 AEAStG 2023). 4 Zum Merkmal der Teilnahme am Markt des Sitz- oder Geschäftsleitungsstaats der ausländischen Gesellschaft vergleiche Tz. 8.1.4.3.1 AEAStG 2023. 5 Fügen Sie bitte Erläuterungen und Nachweise zur wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sitz- oder Geschäftsleitungsstaat der ausländischen Gesellschaft als Anlage bei (vergleiche Rn. 440 bis 442 AEAStG 2023). 6 Zur Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes vergleiche Tz. 8.2.4.2 AEAStG 2023. Anleitung Außensteuer-Erklärung - Oktober 2025 -27 Zu der für den Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG erforderlichen sachlichen Ausstattung gehören vor allem tätigkeitsadäquate Räumlichkeiten einschließlich des Zubehörs und des Inventars sowie sonstige Vermögenswerte, welche die jeweilige wirtschaftliche Tätigkeit erfordert. Sie ist nur dann gegeben, wenn die ausländische Gesellschaft durch deren Einsatz in der Lage ist, die angestrebten wirtschaftlichen Funktionen selbständig auszuüben. Nicht ausreichend ist beispielsweise das bloße Vorhalten von Büroräumlichkeiten bzw. eine nur geringfügige Wahrnehmung von Funktionen, insbesondere, wenn die Wahrnehmung dieser Funktionen nicht ortsgebunden ist (vergleiche Rn. 446 und 447 AEAStG 2023). Bitte reichen Sie die Angaben auf einer gesonderten Anlage ein. 8 Falls Sie hier eine „2“ eingetragen haben, erläutern Sie dies bitte gesondert. 9 Erläutern Sie bitte den Tätigkeitsumfang und die Qualifikation der Arbeitnehmer (vergleiche Rn. 449 und 450 AEAStG 2023). 10 Tragen Sie hier bitte die persönliche Steuernummer des Beteiligten ein. 11 Sie sind Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach den §§ 138d ff. AO im Zusammenhang mit ausländischen Gesellschaften (im Sinne der §§ 7 ff. AStG), deren steuerlicher Vorteil sich erstmals im Wirtschaftsjahr bei Ihnen auswirken soll? Dann tragen Sie bitte die Ihnen oder dem für Sie tätigen Intermediär vom Bundeszentralamt für Steuern oder von der zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats zugeteilte Registriernummer in Zeile 150 und die Offenlegungsnummer in Zeile 151 ein. Sie haben im Wirtschaftsjahr mehrere grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Zusammenhang mit ausländischen Gesellschaften (im Sinne der §§ 7 ff. AStG) verwirklicht, die sich erstmals im Wirtschaftsjahr steuerlich auswirken sollen und für die bereits die Registriernummer und die Offenlegungsnummer vorliegen? Dann reichen Sie bitte eine formlose Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Anzeige“ mit den entsprechenden Angaben ein und tragen in Zeile 160 eine „1“ ein. Sie haben im Wirtschaftsjahr mindestens eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Zusammenhang mit ausländischen Gesellschaften (im Sinne der §§ 7 ff. AStG) verwirklicht, die sich erstmals im Wirtschaftsjahr auswirken soll und für die noch keine Registriernummer und Offenlegungsnummer vorliegt? Dann tragen Sie in Zeile 152 eine „1“ ein. Bitte tragen Sie entsprechende Erläuterungen in Zeile 153 ein bzw. reichen Sie diese in einer formlosen Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Anzeige“ ein und tragen in Zeile 160 eine „1“ ein. Abkürzungsverzeichnis (Soweit im Text nicht gesondert vermerkt, bezeichnen die Abkürzungen die Gesetze in der jeweils aktuellen Fassung) AEAStG 2023 = BMF-Schreiben vom 22.12.2023, Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes, BStBl 2023 Sondernummer 1 AStG = Außensteuergesetz AO = Abgabenordnung KStG = Körperschaftsteuergesetz StAbwG = Steueroasen-Abwehrgesetz BStBl = Bundessteuerblatt Rn. = Randnummer/Randnummern Tz. = Textziffer/Textziffern Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG — Eingangsstempel — Allgemeine Angaben zur ausländischen Gesellschaft Name der ausländischen Gesellschaft 1 2 Steuernummer (bei beschränkter Steuerpflicht im Inland) Rechtsform 3 ausländische Rechtsform 4 Die ausländische Rechtsform entspricht 5 Es wird/wurde ein Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG gestellt. 1 1 = einer deutschen Kapitalgesellschaft 2 = einer deutschen Personengesellschaft 1 = Ja Anschrift der ausländischen Gesellschaft Straße (gegebenenfalls Domizilvermerk) Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung 6 Staat Postleitzahl Ort 7 Postfachadresse 2 Ort Postleitzahl Postfach 8 Sitz der ausländischen Gesellschaft nach § 11 AO 3 9 X Der Sitz der ausländischen Gesellschaft entspricht den Angaben laut Zeilen 6 und 7. Straße (gegebenenfalls Domizilvermerk) Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung 10 Staat Ort Postleitzahl 11 Postfachadresse 2 Postfach Postleitzahl Ort 12 Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft nach § 10 AO 13 14 X Der Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft entspricht den Angaben laut Zeilen 6 und 7. 3 X Der Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft entspricht den Angaben laut Zeilen 10 und 11. 4 Straße (gegebenenfalls Domizilvermerk) Hausnummer Hausnummerzusatz 15 Staat Postleitzahl Ort 16 Kommunikationsverbindungen Vorwahl international Vorwahl national Rufnummer 17 - Oktober 2025 - Adressergänzung -2Internetadresse 18 Zusätzliche Angaben 19 Datum der Gründung 20 Die Gesellschaft ist in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet im Sinne der §§ 2 und 3 StAbwG ansässig. Die Voraussetzungen einer verschärften Hinzurechnungsbesteuerung im Sinne des § 9 StAbwG sind erfüllt. 5 1 = Ja Eintrag in einem ausländischen Register Fügen Sie bitte den Auszug aus dem ausländischen Register bei. Registernummer der Gesellschaft 21 Register und Ort 22 Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 22 Es liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor. 23 Beginn des abweichenden Wirtschaftsjahres Angaben zur Beherrschung 6 1 = Ja Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres 7 Maßgebende Bezugsgröße für die Beherrschung im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG 24 25 Maßgebender Wert zu Zeile 24 1 = Nennkapital am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft 2 = Stimmrechte am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft 3 = Gewinn im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 3 AStG und § 7 Absatz 2 AStG (gesamt) 4 = Liquidationserlös im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG (gesamt) -31. Betriebsstätte Bezeichnung der Betriebsstätte Inländische Steuernummer 30 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung 31 Postleitzahl Ort 32 Vorwahl interVorwahl national national Rufnummer 33 Internetadresse 34 Tätigkeiten der ausländischen Gesellschaft 35 Die Gesellschaft erzielt Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 AStG. 1 = Ja 1. Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft 40 Datum der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit Art der wirtschaftlichen Tätigkeit 41 1 = Land- und Forstwirtschaft 2 = Gewerbliche Herstellung, Gewinnung, Verarbeitung und Montage 3 = Kreditinstitut, Finanzinstitut oder Versicherungsunternehmen 4 = Handel 5 = Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern 6 = Vermietung und Verpachtung von Grundstücken 7 = Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen 8 = Finanzierung 9 = Verwaltung 10 = Sonstige Dienstleistung 11 = Holding 12 = Tätigkeit im Sinne des § 13 Absatz 2 AStG 13 = Sonstiges Bitte beschreiben Sie ausführlich die wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft vor Ort. 42 43 Es handelt sich hierbei um die Schwerpunkttätigkeit der ausländischen Gesellschaft. 1 = Ja 2 = Nein 44 Bei der Ausführung der Tätigkeit wirkt eine steuerpflichtige Person im Sinne des § 7 AStG oder eine ihr nahestehende Person mit. 1 = Ja 2 = Nein 45 46 1 = Ja Von einem inländischen Unternehmen wurden Arbeitnehmer an die ausländische Gesellschaft entsandt. 2 = Nein 1 = Landund Forstwirtschaft nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 AStG Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine ak2 = Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sative Tätigkeit im Sinne des § 8 Absatz 1 chen, der Erzeugung von Energie sowie dem Aufsuchen und Nummer der Gewinnung von Bodenschätzen nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 AStG 3 = Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten mit wesentlicher wirtschaftlicher Tätigkeit nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 AStG 4 = Handel nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 AStG 5 = Dienstleistungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 AStG 6a = Überlassung von immateriellen Werten nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a AStG 6b = Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe b AStG 6c = Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe c AStG 7 = Bezüge nach § 8b Absatz 1 KStG, die nach § 8 Absatz 1 Nummer 7 AStG begünstigt sind 7a,aa = Bezüge nach § 8b Absatz 1 KStG, die nach § 8 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa AStG begünstigt sind 7a,bb = Bezüge nach § 8b Absatz 1 KStG, die nach § 8 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb AStG begünstigt sind 8 = Veräußerung von Anteilen an anderen Gesellschaften nach § 8 Absatz 1 Nummer 8 AStG Die Tätigkeit ist den folgenden Betriebsstätten zuzuordnen (Bezeichnungen der Zeile(n) 30 verwenden): Betriebsstätte 47 -4- Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrats 1. Person 49 1 = Geschäftsführung 2 = Aufsichtsrat Funktion Name Vorname 50 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 51 Staat Postleitzahl Ort 52 Höhe der Vergütung im letzten vollendeten Wirtschaftsjahr der Gesellschaft Währung 53 Bitte machen Sie genaue Angaben in welcher Weise, in welchem Umfang und an welchem Ort die Geschäftsführung/ der Aufsichtsrat bei der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Ausführung der Geschäfte der ausländischen Gesellschaft mitwirkt. 54 -5- Angaben zu den Beteiligten Beteiligter 100 1 = unbeschränkte Steuerpflicht 2 = beschränkte Steuerpflicht 3 = erweiterte beschränkte Steuerpflicht Art der Steuerpflicht im Inland Natürliche Person 101 Titel Anrede 1 = Herr 2 = Frau Vorname Name 102 Identifikationsnummer Geburtsdatum Beruf, Tätigkeit T T M M J J J J 103 Nicht natürliche Person Name 104 Art des Betriebes 105 Adresse Straße Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung 106 Staat Postleitzahl Ort 107 Angaben zum Ordnungskriterium des Beteiligten Wirtschafts-Identifikationsnummer 108 Steuernummer D E - Erwerb der Anteile 1. Erwerb Datum des Erwerbs der Anteile Kaufpreis in Höhe von Währung Nennwert des erworbenen Anteils 110 Angaben zum Veräußerer Name der die Anteile veräußernden oder übertragenden Person/Firma 111 Straße Hausnummer 112 Postleitzahl 113 Ort Staat Hausnummerzusatz -6Angaben zur Beherrschung 6 Maßgebende Bezugsgröße für die Beherrschung im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG 120 1 = Nennkapital am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft 2 = Stimmrechte am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft 3 = Gewinn im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 3 AStG und § 7 Absatz 2 AStG 4 = Liquidationserlös im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG Beteiligung (1. Angabe) Art der Beteiligung 8 121 122 9 10 1 = unmittelbar 2 = mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften 3 = mittelbar über eine oder mehrere Kapitalgesellschaften (vermittelnde ausschüttende Gesellschaft) 4 = Für die Berechnung der Beherrschungsquote ist die Beziehung zu einer nahestehenden Person zu berücksichtigen Auf die Beteiligung entfallender Wert der Bezugsgröße laut Zeile 120 Falls in Zeile 121 der Wert „2“ oder „3“ angegeben wurde: Name der Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft, an der der Beteiligte unmittelbar beteiligt ist 9 123 124 Bei der Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft laut Zeile 123 handelt es sich um eine nahestehende Person. 125 Falls Zeile 124 mit „Ja“ beantwortet wurde: Das nahestehende Verhältnis wird begründet gemäß 1 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a AStG 2 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AStG 3 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AStG 4 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 2 AStG 5 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 2 AStG 6 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 2 AStG 7 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 AStG 8 = § 7 Absatz 4 Satz 1 AStG 9 = § 7 Absatz 4 Satz 2 AStG 1 = Ja 2 = Nein Falls Zeile 121 mit Wert „4“ angegeben wurde: Nahestehende Person Name der dem Beteiligten nahestehenden Person, die unmittelbar oder mittelbar an der Zwischengesellschaft beteiligt ist 10 126 127 Vorliegendes Ordnungskriterium: Ordnungskriterium der nahestehenden Person 11 1 = inländische Steuernummer 2 = Identifikationsnummer 3 = Wirtschafts-Identifikationsnummer 4 = kein inländisches Ordnungskriterium vorliegend Das nahestehende Verhältnis wird begründet gemäß (Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen, insbesondere Konzernverzeichnis, Organigramm, Treuhandvertrag bei) 128 129 Aufzählung siehe Zeile 125 Beherrschungsquote (Summe aller Zeilen 122 dividiert mit dem entsprechenden Wert laut Zeile 25) 12 Inländische Betriebsstätte Name/Firma 13 130 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 131 Postleitzahl Ort 132 Treuhandverhältnis 140 X Werden die Anteile treuhänderisch gehalten? Wenn ja, für wen? (Vertrag bitte beifügen) 141 -7Benennung eines Empfangsbevollmächtigten Namenszeile 1 142 Namenszeile 2 143 Straße/Postfach 144 Postleitzahl und Ort (Inland) 145 Angaben zu den nahestehenden Personen Nahestehende Personen sind nur zu erfassen, wenn es sich nicht um einen Beteiligten handelt Nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 AStG 6 1 = unbeschränkte Steuerpflicht 2 = beschränkte Steuerpflicht 3 = erweiterte beschränkte Steuerpflicht 4 = keine Steuerpflicht Art der Steuerpflicht im Inland 14 150 Natürliche Person 151 Titel Anrede 2 = Frau 1 = Herr Name Vorname 152 Geburtsdatum 153 Identifikationsnummer Beruf, Tätigkeit T T M M J J J J Nicht natürliche Person Name 154 Art des Betriebes Handelsregisternummer 155 Adresse Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 156 Staat Postleitzahl Ort 157 Angaben zum Ordnungskriterium der nahestehenden Person Steuernummer Wirtschafts-Identifikationsnummer D E 158 - Angaben zur Beteiligung 159 Bezugsgröße der Beteiligung 1 = Beteiligung am Nennkapital am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft 2 = Stimmrechte am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft 3 = Anspruch am Gewinn im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 3 AStG und § 7 Absatz 2 AStG 4 = Anspruch am Liquidationserlös im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG 160 Maßgebender Wert zu Zeile 159 Adressergänzung -8- Steuerberatung Natürliche Person Titel 200 2 = Frau 1 = Herr Anrede Vorname Name 201 Nicht natürliche Person Firmenbezeichnung 202 Adresse Straße Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung 203 Staat Ort Postleitzahl 204 Postfachadresse Ort Postleitzahl Postfach 205 Kommunikationsverbindungen Vorwahl international Vorwahl national Rufnummer 206 Empfangsbevollmächtigte Person Gemeinsame(r), von allen Beteiligten bestellte(r) Empfangsbevollmächtigte(r) entsprechend § 183a AO 210 1 = Ja 2 = Nein Die angegebene steuerliche Beratung ist empfangsbevollmächtigt. Falls Zeile 210 mit „Nein“ beantwortet wurde: Natürliche Person Titel 211 Namensvorsatz 2 = Frau 1 = Herr Anrede Vorname Name 212 Nicht natürliche Person Firmenbezeichnung 213 Adresse Straße Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung 214 Staat Ort Postleitzahl 215 Postfachadresse Ort Postleitzahl 216 Vorwahl international 217 Vorwahl national Rufnummer Postfach -9- Anlagen Bitte fügen Sie folgende Unterlagen in Kopie bei 300 301 302 303 304 X Konzernverzeichnis/Organigramm X Gesellschaftsvertrag in deutscher oder englischer Sprache/Treuhandverträge erstellter JahresabX Eröffnungsbilanz/zuletzt schluss X Umwandlungsbeschluss/Kaufverträge X Gegebenenfalls weitere Anlagen (bitte benennen) 305 Unterschrift Die mit dem Fragebogen angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 90, 93 und 97 AO und des § 17 Absatz 1 AStG erhoben. Bitte beachten Sie auch die Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 AO. Ort Datum 407 Unterschriften aller Beteiligten, für die dieser Fragebogen abgegeben wird. Der Fragebogen ist eigenhändig zu unterschreiben. 408 Datenschutzhinweis Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG Allgemeine Hinweise Nach § 17 AStG ist jede an einer ausländischen Gesellschaft beteiligte unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Person sowie jede erweitert beschränkt steuerpflichtige Person im Sinne der §§ 5 und 7 AStG verpflichtet, die zur Anwendung der §§ 5 und 7 bis 13 AStG erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Beweismittel, insbesondere die in § 17 Absatz 1 AStG genannten Unterlagen zu beschaffen (vgl. auch § 90 Absatz 2 AO). Sofern Sie aufgrund Ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an dieser ausländischen Gesellschaft bislang für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG nicht steuerlich erfasst sind, dient dieser Fragebogen der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die (Hin-)Zurechnungsbesteuerung vorliegen und Ihnen daher für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG eine Steuernummer zu erteilen ist. Grundsätzlich ist für jede Zwischengesellschaft eine Feststellungserklärung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG nach den maßgeblichen Fristen abzugeben. In den Fällen, in denen für die gesamte Zwischengesellschaft nach § 8 Absatz 2 AStG geltend gemacht wird, dass eine Hinzurechnung unterbleibt, ist dies mit dem Vordruck „Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist.“ anzuzeigen; für diese Anzeige gelten die für die Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG maßgeblichen Fristen entsprechend (§ 18 Absatz 3 Satz 2 AStG). Erzielt die ausländische Gesellschaft aus mehreren Tätigkeiten Zwischeneinkünfte und wird nicht in Bezug auf jede dieser Tätigkeiten geltend gemacht, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG erfüllt ist, kann der Motivtest nicht in Form der Anzeige geführt werden. In diesen Fällen und in den Fällen des § 9 StAbwG ist eine Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG abzugeben. Allgemeine Informationen und Broschüren über steuerliche Pflichten, die sich aus Ihrer Beteiligung/Betätigung ergeben, erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Hinweis Es sind die Auskünfte zu erteilen, die für die Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG von Bedeutung sind, insbesondere solche, die der Feststellung dienen, ob und ggf. in welchem Umfang eine steuerpflichtige Person an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt ist und ob es sich bei dieser um eine Zwischengesellschaft handelt. Zu offenbaren sind auch die Geschäftsbeziehungen, die zwischen der steuerpflichtigen Person bzw. dieser nahestehenden Personen und der ausländischen Gesellschaft bestehen. 1 Der Antrag auf Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG ist bei Gesellschaften mit Sitz im Ausland grundsätzlich bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 AO zuständigen Finanzamt (und nicht bei dem für die (Hin-)Zurechnungsbesteuerung zuständigen Finanzamt) spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahrs zu stellen, ab dem die Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft gelten soll. 2 Verfügt die Gesellschaft über ein Postfach, tragen Sie bitte die Postfachnummer und die Postfachpostleitzahl mit dem Ort ein. 3 Falls sich der Sitz/der Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft an der in den Zeilen 6 und 7 eingetragenen Anschrift befindet, tragen Sie bitte in Zeile 9 bzw. Zeile 13 ein Kreuz ein. Eintragungen in die Zeilen 10 bis 12 bzw. 15 und 16 sind in diesem Fall nicht erforderlich. 4 Falls sich der Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft an der in den Zeilen 10 und 11 eingetragenen Anschrift befindet, tragen Sie bitte in Zeile 14 ein Kreuz ein. Eintragungen in die Zeilen 15 und 16 sind in diesem Fall nicht erforderlich. 5 Die Steuerhoheitsgebiete, die nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 StAbwG als nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete eingestuft sind, werden regelmäßig aktualisiert und zum Ende eines Jahres in der Verordnung zur Durchführung des § 3 StAbwG (StAbwV) veröffentlicht. Anleitung FSE-Erklärung - Oktober 2025 - -26 Die Angaben in den Zeilen 24, 25, 120 bis 129 und 150 bis 160 werden für Zwecke der Beherrschungsprüfung benötigt. Eine Beherrschung im Sinne des § 7 Absatz 1 AStG liegt vor, wenn der steuerpflichtigen Person allein oder zusammen mit ihr nahestehenden Personen am Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft, in dem diese die Einkünfte nach § 7 Absatz 1 AStG erzielt hat (maßgebendes Wirtschaftsjahr), mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht (§ 7 Absatz 2 AStG). Anhand der in den Zeilen 24, 25, 120, 122, 159 und 160 genannten Bezugsgrößen erfolgt die Prüfung der Beherrschung für jede steuerpflichtige Person gesondert. Die der steuerpflichtigen Person zuzurechnenden Anteile sind hierfür ins Verhältnis zur Gesamtheit der maßgebenden Bezugsgröße für die Zwischengesellschaft zu setzen. 7 Bitte tragen Sie in Zeile 24 die Nummer für die maßgebende Bezugsgröße und in Zeile 25 den maßgebenden Gesamtwert der maßgebenden Bezugsgröße für die ausländische Gesellschaft ein. 8 Die Eintragungen sind für jede Beteiligungskette (vgl. AEAStG 2023) gesondert vorzunehmen. Ist eine steuerpflichtige Person über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) mittelbar am Nennkapital oder einer vergleichbaren Bezugsgröße der ausländischen Gesellschaft beteiligt, treten die Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung auch dann ausschließlich auf Ebene der unbeschränkt steuerpflichtigen Person ein, wenn eine vermittelnde Personengesellschaft unmittelbar am Nennkapital oder einer vergleichbaren Bezugsgröße der ausländischen Gesellschaft beteiligt ist. Ist die steuerpflichtige Person sowohl über Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften mittelbar beteiligt, ist bei Art der Beteiligung der Wert „3“ einzugeben. In Zeile 123 ist in diesem Fall der Name der vermittelnden ausschüttenden Kapitalgesellschaft einzutragen. 9 Beispiel 1 (Rn. 265 Beispiel 3 AEAStG 2023): Die A-GmbH ist mit 40 Prozent, die B-GmbH mit 40 Prozent und die C-GmbH mit 20 Prozent an der Zwischengesellschaft beteiligt. Die A-GmbH hält 25 Prozent der Anteile an der B-GmbH und die B-GmbH hält 25 Prozent der Anteile an der C-GmbH. Die A-GmbH und die B-GmbH sind nahestehende Personen (Beteiligung von A an B 25 Prozent). Die C-GmbH ist keine der A-GmbH nahestehende Person (durchgerechnete Beteiligung von 6,25 Prozent). Für die A-GmbH als Beteiligten (Zeilen 101 bis 108) sind folgende Eintragungen vorzunehmen: 1. Für die unmittelbare Beteiligung der A-GmbH ist bei Art der Beteiligung (Zeile 121) der Wert „1“ einzugeben. In Zeile 122 ist 40 zu erfassen. 2. Für die Beteiligung über die B-GmbH ist bei Art der Beteiligung der Wert „3“ zu erfassen. In Zeile 122 ist 45 zu erfassen. Bei der A-GmbH wird in diesem Fall auch die unmittelbare Beteiligung der B-GmbH von 40 in voller Höhe zugerechnet, da die B-GmbH eine der A-GmbH nahestehende Person ist (Beteiligung von 25 Prozent). Zusätzlich ist die mittelbare Beteiligung der B-GmbH über die C-GmbH von 5 (25 Prozent x 20) zu erfassen. Im vorliegenden Beispielsfall ist bei der A-GmbH – in Zeile 123 nur die B-GmbH als Kapitalgesellschaft, an der die A-GmbH unmittelbar beteiligt ist, – in Zeile 124 ein „Ja“ und – in Zeile 125 eine „1“ einzutragen. 10 Beispiel 2 (Rn. 265 Beispiel 1 AEAStG 2023): Die inländische A-GmbH ist mit 40 Prozent am Nennkapital der Zwischengesellschaft beteiligt. Die ausländische N-Ltd. ist mit 25 Prozent am Nennkapital der A-GmbH beteiligt. Die N-Ltd. ist zudem mit 20 Prozent am Nennkapital der Zwischengesellschaft beteiligt. Für die A-GmbH als Beteiligten (Zeilen 101 bis 108) sind folgende Eintragungen vorzunehmen: 1. Für die unmittelbare Beteiligung der A-GmbH ist bei Art der Beteiligung (Zeile 121) der Wert „1“ einzugeben. In Zeile 122 ist 40 zu erfassen. 2. Für die Beteiligung über die N-Ltd. ist bei Art der Beteiligung der Wert „4“ zu erfassen. In Zeile 122 ist 20 zu erfassen. Bei der A-GmbH wird in diesem Fall auch die unmittelbare Beteiligung der N-Ltd. von 20 in voller Höhe zugerechnet, da die N-Ltd. eine der A-GmbH nahestehende Person ist (Beteiligung von 25 Prozent). Sind neben dem Beteiligten noch ihm nahestehende Personen im Sinne des § 7 Absatz 3 und 4 AStG an der -3- Zwischengesellschaft beteiligt, tragen Sie bitte in den Zeilen 126 bis 128 die Person ein, die direkt der in Zeile 101 bis 108 angegebenen beteiligten Person nahesteht. Im vorliegenden Beispielsfall ist bei der A-GmbH in den Zeilen 126 bis 128 die N-Ltd. als nahestehende Person einzutragen. Eine der steuerpflichtigen Person nahestehende Person ist nicht zwingend im Inland steuerpflichtig. Sofern eine inländische Steuerpflicht besteht, tragen Sie hier bitte die Steuernummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer ein. 11 Bei einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung sind die in Bezug auf die unmittelbare Beteiligung gegebenen Beherrschungskriterien (mehr als die Hälfte der Stimmrechte, mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital, Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses) mit den – entsprechenden – in Bezug auf die mittelbare Beteiligung gegebenen Beherrschungskriterien zu kumulieren. Eine Kombination der Beherrschungskriterien ist nicht möglich. Bei mittelbaren Beteiligungen hat für das jeweilige Beherrschungskriterium eine Durchrechnung in Form einer Multiplikation zu erfolgen, soweit die mittelbare Beteiligung nicht über eine der steuerpflichtigen Person nahestehende Person besteht (siehe folgenden Absatz). 12 Beherrscht die steuerpflichtige Person die ausländische Gesellschaft nicht allein, ist zu prüfen, ob sie die ausländische Gesellschaft zusammen mit ihr nahestehenden Personen beherrscht. Für Zwecke der Beherrschungsprüfung ist der steuerpflichtigen Person die unmittelbare und mittelbare Beteiligung der ihr nahestehenden Person an der ausländischen Gesellschaft zuzurechnen. Dies gilt ausschließlich im Hinblick auf die der steuerpflichtigen Person nahestehenden Personen, nicht jedoch im Hinblick auf die diesen wiederum nahestehenden Personen. Ist die steuerpflichtige Person über die ihr nahestehende Person mittelbar an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist diese mittelbare Beteiligung für Zwecke der Beherrschungsprüfung nicht nochmals zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für mittelbare Beteiligungen, die der steuerpflichtigen Person nahestehende Personen über diese an der ausländischen Gesellschaft halten. Eintragungen sind hier nur bei beschränkt steuerpflichtigen Personen vorzunehmen, deren Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte der steuerpflichtigen Person zuzuordnen ist. Eine inländische Betriebsstätte ist insbesondere gegeben, wenn sich eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient, im Inland befindet (vgl. § 12 Satz 1 AO). Eine inländische Betriebsstätte in diesem Sinne kann auch durch die Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer Mitunternehmerschaft vermittelt werden. 13 Nehmen Sie hier bitte Eintragungen vor, wenn neben den Feststellungsbeteiligten noch ihnen nahestehende Personen im Sinne des § 7 Absatz 3 und 4 AStG an der Zwischengesellschaft beteiligt sind. Die Angaben werden für Zwecke der Beherrschungsprüfung benötigt. Auch Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften können nahestehende Personen sein. Die nahestehenden Personen müssen nicht notwendigerweise (un-)beschränkt steuerpflichtig sein. Auch nicht (un-)beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen kommen als nahestehende Personen in Betracht. 14 Vollmachten Sind mehrere Personen feststellungsbeteiligt, sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten in entsprechender Anwendung des § 183a AO bestellen. Bitte machen Sie Angaben zum Empfangsbevollmächtigten in den Zeilen 211 bis 217. Abkürzungsverzeichnis AEAStG 2023 = BMF-Schreiben vom 22.12.2023, Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes, BStBl 2023 Sondernummer 1 AStG = Außensteuergesetz AO = Abgabenordnung KStG = Körperschaftsteuergesetz StAbwG = Steueroasen-Abwehrgesetz StAbwV = Steueroasen-Abwehrverordnung

Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.

Amtliche Quelle

Wissen Sie, wie Sie die Regel im Fall anwenden?

Trainieren Sie mit Klausurfällen und Korrektur nach Punkteschema. Prüferfragen helfen Ihnen bei der Wiederholung.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat