Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht: Neuordnung der Hilfeleistungsbefugnisse (§§ 4–4e, 6 StBerG)
Das Gesetz ordnet die beschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen neu und gibt den abschließenden Ausnahmekatalog des alten § 4 StBerG auf. Anlass war ein seit 2018 schwebendes Vertragsverletzungsverfahren. Ein erster Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 24.04.2026 scheiterte am 08.05.2026 im Bundesrat wegen einer darin enthaltenen steuerfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro; die Koalitionsfraktionen brachten das Gesetz am 19.05.2026 ohne die Prämie neu ein (BT-Drs. 21/6002).
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 4 StBerG: Lohnsteuerhilfevereine in eigener Vorschrift; die bisherigen Betragsgrenzen der Beratungsbefugnis entfallen
§ 4a bis § 4d StBerG: Vereine von Land- und Forstwirten, Berufs- und Interessenvereinigungen, öffentliche Stellen/Notare/Patentanwälte, Spediteure und Zollvertreter
§ 4e StBerG: Hilfeleistung als Nebenleistung zu einer anderen Tätigkeit zulässig, wenn sie zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört (angelehnt an § 5 Abs. 1 RDG)
§ 6 StBerG: unentgeltliche Hilfeleistung erweitert; Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen unter Anleitung möglich
Lohnsteuerhilfevereine: Eintragung ins Vereinsregister als Anerkennungsvoraussetzung, Kurzbezeichnung LStHV
§ 34 Abs. 2 StBerG: Leitungserfordernis für weitere Beratungsstellen entfällt (Inkrafttreten dieser Änderung erst am 01.01.2027)
§ 80 Abs. 2 AO: Vollmachtsvermutung auch für Notare und Patentanwälte
Bußgeldvorschriften der §§ 160 ff. StBerG neu strukturiert
Warum das für die Prüfung zählt
Wer darf Hilfe in Steuersachen leisten? Das ist die Standardfrage im Berufsrecht; seit 01.09.2026 gilt eine neue Systematik, die Prüfer mit Vorliebe abfragen (Nebenleistung, Lohnsteuerhilfeverein, Tax Law Clinic).
Betroffene Normen
Quellen
- dserver.bundestag.de – BT-Drucksache 21/6002: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschr…
- · dstv.de – Stand der Gesetzgebung Steuerrecht (Stand 14.07.2026)
- · gesetze-im-internet.de – § 4e StBerG Nebenleistungen
- · dip.bundestag.de – Vorgang: Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht…
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche