Zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberater für die Träger der sozialen Sicherung
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater entsteht eine zentrale Vollmachtsdatenbank für die Sozialversicherung (VDB SV). Arbeitgeber müssen ihrer Steuerberatung dann nicht mehr für jeden Träger eine schriftliche Einzelvollmacht ausstellen; eine Generalvollmacht genügt. Mit der Genehmigung der Gemeinsamen Grundsätze im September 2026 stehen Verfahren, Inhalt und Form der Vollmacht sowie Datensätze und Übertragungswege fest. Sozialversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen und gemeinsame Einrichtungen können die Bevollmächtigung elektronisch prüfen.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Generalvollmacht statt Einzelvollmachten gegenüber Sozialversicherungsträgern
Elektronische Eintragung, Abruf durch alle Träger
Die Bundessteuerberaterkammer darf eine digitale Schnittstelle zwischen Steuerberaterplattform und Vollmachtsdatenbank einrichten (§ 86c Abs. 4 StBerG)
Die Vollmacht wird als strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz gespeichert (kein PDF oder Scan) und ausschließlich aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen übermittelt
Die Generalvollmacht umfasst Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge sowie den Empfang von Bescheiden; eine Aufteilung nach Stellen oder Beschäftigtengruppen ist nicht vorgesehen
Die bestehende Vollmachtsdatenbank gegenüber der Finanzverwaltung (§ 85a Abs. 2 Nr. 12 StBerG, § 80a AO) wurde zum 01.06.2026 technisch neu aufgesetzt
Warum das für die Prüfung zählt
Digitalisierung der Berufsausübung (Vollmachtsdatenbank, beSt, Steuerberaterplattform) ist ein ausdrücklich genannter Themenkreis im Berufsrecht.
Betroffene Normen
Quellen
- bundesfinanzministerium.de – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025
- · dip.bundestag.de – Vorgang: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
- · gesetze-im-internet.de – § 86c StBerG Steuerberaterplattform
- · bstbk.de – Pressemitteilung 14/2026: Wichtiges Fundament für weniger Bürokratie in der So…
- · bstbk.de – Pressemitteilung 08/2026: BStBK modernisiert Vollmachtsdatenbank grundlegend
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche