Berufsrecht

Zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberater für die Träger der sozialen Sicherung

Für Steuerberaterinnen und Steuerberater entsteht eine zentrale Vollmachtsdatenbank für die Sozialversicherung (VDB SV). Arbeitgeber müssen ihrer Steuerberatung dann nicht mehr für jeden Träger eine schriftliche Einzelvollmacht ausstellen; eine Generalvollmacht genügt. Mit der Genehmigung der Gemeinsamen Grundsätze im September 2026 stehen Verfahren, Inhalt und Form der Vollmacht sowie Datensätze und Übertragungswege fest. Sozialversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen und gemeinsame Einrichtungen können die Bevollmächtigung elektronisch prüfen.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Eingeführt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323); Gemeinsame Grundsätze für die VDB SV am 22.09.2026 vom BMAS im Einvernehmen mit dem BMF genehmigt (Pressemitteilung der BStBK 14/2026 vom 30.09.2026)

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Generalvollmacht statt Einzelvollmachten gegenüber Sozialversicherungsträgern

  • Elektronische Eintragung, Abruf durch alle Träger

  • Die Bundessteuerberaterkammer darf eine digitale Schnittstelle zwischen Steuerberaterplattform und Vollmachtsdatenbank einrichten (§ 86c Abs. 4 StBerG)

  • Die Vollmacht wird als strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz gespeichert (kein PDF oder Scan) und ausschließlich aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen übermittelt

  • Die Generalvollmacht umfasst Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge sowie den Empfang von Bescheiden; eine Aufteilung nach Stellen oder Beschäftigtengruppen ist nicht vorgesehen

  • Die bestehende Vollmachtsdatenbank gegenüber der Finanzverwaltung (§ 85a Abs. 2 Nr. 12 StBerG, § 80a AO) wurde zum 01.06.2026 technisch neu aufgesetzt

Warum das für die Prüfung zählt

Digitalisierung der Berufsausübung (Vollmachtsdatenbank, beSt, Steuerberaterplattform) ist ein ausdrücklich genannter Themenkreis im Berufsrecht.

Betroffene Normen

Quellen

Alle Änderungen für 2026/27 →

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