RechtsprechungAbgabenordnung & FGO

BFH zur Schätzung: Innerer Betriebsvergleich geht der amtlichen Richtsatzsammlung vor

Bei einer Diskothek mit nicht ordnungsgemäßer Kassenführung durfte das Finanzamt die Getränkeumsätze nicht anhand der Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung für Gastronomiebetriebe schätzen, denn eine Diskothek ist kein Restaurant. Grundsätzlich bedeutsam: Der innere Betriebsvergleich, der an Daten des geprüften Betriebs anknüpft, ist gegenüber dem äußeren Betriebsvergleich anhand statistischer Branchenwerte regelmäßig die zuverlässigere Schätzungsmethode.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 18.06.2025, Az. X R 19/21; Pressemitteilung 060/25 vom 25.09.2025

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Vorrang des inneren vor dem äußeren Betriebsvergleich

  • Der Senat formuliert Mindestanforderungen an Datensammlungen der Finanzverwaltung, die vor Gericht verwertet werden sollen, und äußert erhebliche Zweifel an der amtlichen Richtsatzsammlung

  • Ergänzend BFH vom 09.05.2025 (IX R 1/24): kein Anspruch auf Information über die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen

Warum das für die Prüfung zählt

Schätzungsbefugnis und Schätzungsmethoden nach Verwerfung der Buchführung sind ein Dauerbrenner, jetzt zusätzlich mit Blick auf die geplante Kassenpflicht.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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