RechtsprechungEinkommensteuer

BFH: Zahlungen in die Erhaltungsrücklage der WEG erst bei Verausgabung Werbungskosten

Leistungen eines vermietenden Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa als Teil des monatlichen Hausgelds, sind im Zeitpunkt der Einzahlung noch keine Werbungskosten. Der Abzug ist erst möglich, wenn die Gemeinschaft die Mittel für Erhaltungsmaßnahmen tatsächlich ausgibt. Das gilt, obwohl die Kläger auf die eingezahlten Beträge nicht mehr zugreifen können, weil das Geld ausschließlich der Gemeinschaft gehört; ihre Revision blieb erfolglos.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 14.01.2025, Az. IX R 19/24; Pressemitteilung 010/25 vom 25.02.2025

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Werbungskosten liegen erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel für Erhaltungsaufwendungen entnommen werden

  • Erhaltungsrücklage hieß früher Instandhaltungsrückstellung

Warum das für die Prüfung zählt

Zufluss-Abfluss-Prinzip und Veranlassung bei Überschusseinkünften; praxisnaher Standardfall bei vermieteten Eigentumswohnungen.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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