Antragsloses Kindergeld: Bundesrat stimmt zu
Die Familienkasse darf künftig nach der Geburt eines Kindes das steuerrechtliche Kindergeld ohne Antrag auszahlen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, kein Zweifel an der Anspruchsberechtigung besteht und eine Kontoverbindung vorliegt. Dafür werden Datenübermittlungen an die Familienkasse ausgeweitet (Once-Only-Prinzip). Ziel ist Bürokratieabbau ohne zusätzliches Risiko ungerechtfertigter Zahlungen.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Regierungsentwurf vom 27.03.2026 (BR-Drs. 175/26), BT-Drs. 21/5874; Beschlussempfehlung des Finanzausschusses BT-Drs. 21/6979
Kindergeld 2026: 259 Euro je Kind und Monat; geplant 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028)
Ein konkurrierender Entwurf der AfD-Fraktion zu kindergeldrechtlichen Regelungen wurde am 09.07.2026 abgelehnt
Warum das für die Prüfung zählt
Kindergeld als Steuervergütung nach §§ 62 ff. EStG und das Antragserfordernis sind Grundwissen; die Digitalisierung der Familienleistungen ist ein Beispiel für das Once-Only-Prinzip.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche