Antragsloses Kindergeld: Bundesrat stimmt zu

Die Familienkasse darf künftig nach der Geburt eines Kindes das steuerrechtliche Kindergeld ohne Antrag auszahlen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, kein Zweifel an der Anspruchsberechtigung besteht und eine Kontoverbindung vorliegt. Dafür werden Datenübermittlungen an die Familienkasse ausgeweitet (Once-Only-Prinzip). Ziel ist Bürokratieabbau ohne zusätzliches Risiko ungerechtfertigter Zahlungen.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Vom Bundestag am 09.07.2026 beschlossen; Bundesrat hat am 25.09.2026 zugestimmt; laut DIP (Abruf 13.10.2026) noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Regierungsentwurf vom 27.03.2026 (BR-Drs. 175/26), BT-Drs. 21/5874; Beschlussempfehlung des Finanzausschusses BT-Drs. 21/6979

  • Kindergeld 2026: 259 Euro je Kind und Monat; geplant 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028)

  • Ein konkurrierender Entwurf der AfD-Fraktion zu kindergeldrechtlichen Regelungen wurde am 09.07.2026 abgelehnt

Warum das für die Prüfung zählt

Kindergeld als Steuervergütung nach §§ 62 ff. EStG und das Antragserfordernis sind Grundwissen; die Digitalisierung der Familienleistungen ist ein Beispiel für das Once-Only-Prinzip.

Betroffene Normen

Quellen

Alle Änderungen für 2026/27 →

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