GesetzentwurfEinkommensteuer

Einkommensteuerreformgesetz 2027: neuer Tarif mit 47 Prozent ab 280.000 Euro, höherer Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 Euro

Die Bundesregierung plant eine zweistufige Tarifreform für 2027 und 2028 mit rund 10 Mrd. Euro Entlastungsvolumen. Kleine und mittlere Einkommen sowie Familien werden entlastet; gegenfinanziert wird über einen früher greifenden Reichensteuersatz, eine neue Tarifstufe von 47 Prozent und den Abbau einzelner Vergünstigungen. Der Tarif erhält damit sechs statt fünf Zonen.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Regierungsentwurf, vom Bundeskabinett am 02.09.2026 beschlossen; Zustimmungsgesetz; im Bundestag am 08.10.2026 an die Ausschüsse überwiesen

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Grundfreibetrag: 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028); 2026: 12.348 Euro. Geltender Tarif 2026 zum Vergleich: 42 Prozent ab 69.879 Euro, 45 Prozent ab 277.826 Euro

  • § 32a EStG-E: zweite Progressionszone bis 70.600 Euro; 42 Prozent von 70.601 bis 249.999 Euro; 45 Prozent von 250.000 bis 279.999 Euro; 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

  • Kinderfreibetrag je Elternteil 3.564 Euro (2027) und 3.654 Euro (2028); BEA-Freibetrag unverändert 1.464 Euro; Freibeträge je Kind 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028)

  • Kindergeld 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028) je Kind und Monat; 2026: 259 Euro

  • § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG-E: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 Euro statt 1.230 Euro

  • § 35a Abs. 3 EStG-E: Handwerkerleistungen nur noch 15 Prozent, höchstens 900 Euro (bisher 20 Prozent, 1.200 Euro)

  • § 3b Abs. 2 EStG-E: maßgeblicher Stundengrundlohn für Sonntags- und Feiertagszuschläge höchstens 75 Euro (Nachtarbeit weiter 50 Euro)

  • § 40a Abs. 2 EStG-E: einheitliche Pauschsteuer bei Minijobs 5 Prozent statt 2 Prozent

  • § 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG-E: besonderer Zerlegungsmaßstab für reine Rechenzentrumsbetriebe ab Erhebungszeitraum 2027

Warum das für die Prüfung zählt

Das steuerpolitische Hauptthema des Herbstes 2026: Tarifaufbau, Grenz- und Durchschnittssteuersatz, kalte Progression, Reichensteuer und Familienleistungsausgleich lassen sich daran vollständig abfragen.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

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