Einkommensteuerreformgesetz 2027: neuer Tarif mit 47 Prozent ab 280.000 Euro, höherer Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 Euro
Die Bundesregierung plant eine zweistufige Tarifreform für 2027 und 2028 mit rund 10 Mrd. Euro Entlastungsvolumen. Kleine und mittlere Einkommen sowie Familien werden entlastet; gegenfinanziert wird über einen früher greifenden Reichensteuersatz, eine neue Tarifstufe von 47 Prozent und den Abbau einzelner Vergünstigungen. Der Tarif erhält damit sechs statt fünf Zonen.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Grundfreibetrag: 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028); 2026: 12.348 Euro. Geltender Tarif 2026 zum Vergleich: 42 Prozent ab 69.879 Euro, 45 Prozent ab 277.826 Euro
§ 32a EStG-E: zweite Progressionszone bis 70.600 Euro; 42 Prozent von 70.601 bis 249.999 Euro; 45 Prozent von 250.000 bis 279.999 Euro; 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
Kinderfreibetrag je Elternteil 3.564 Euro (2027) und 3.654 Euro (2028); BEA-Freibetrag unverändert 1.464 Euro; Freibeträge je Kind 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028)
Kindergeld 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028) je Kind und Monat; 2026: 259 Euro
§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG-E: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 Euro statt 1.230 Euro
§ 35a Abs. 3 EStG-E: Handwerkerleistungen nur noch 15 Prozent, höchstens 900 Euro (bisher 20 Prozent, 1.200 Euro)
§ 3b Abs. 2 EStG-E: maßgeblicher Stundengrundlohn für Sonntags- und Feiertagszuschläge höchstens 75 Euro (Nachtarbeit weiter 50 Euro)
§ 40a Abs. 2 EStG-E: einheitliche Pauschsteuer bei Minijobs 5 Prozent statt 2 Prozent
§ 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG-E: besonderer Zerlegungsmaßstab für reine Rechenzentrumsbetriebe ab Erhebungszeitraum 2027
Warum das für die Prüfung zählt
Das steuerpolitische Hauptthema des Herbstes 2026: Tarifaufbau, Grenz- und Durchschnittssteuersatz, kalte Progression, Reichensteuer und Familienleistungsausgleich lassen sich daran vollständig abfragen.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche