RechtsprechungAbgabenordnung & FGO

BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge seit März 2022

Wegen des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen seit dem russischen Überfall auf die Ukraine bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Höhe der Säumniszuschläge. Die Antragstellerin hatte in einem Eilverfahren Aussetzung der Vollziehung für Säumniszuschläge von März bis Dezember 2022 begehrt.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Beschluss vom 21.03.2025, Az. X B 21/25 (AdV); Pressemitteilung 022/25 vom 10.04.2025

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Säumniszuschlag: 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrags je angefangenem Monat, also 12 Prozent pro Jahr

  • Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel für Zeiträume ab März 2022 nicht mehr gerechtfertigt

Warum das für die Prüfung zählt

Säumniszuschlag als Druckmittel mit Zinsanteil, Erlass zur Hälfte bei Zahlungsunfähigkeit und vorläufiger Rechtsschutz sind typische AO-Fragen.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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