RechtsprechungEinkommensteuer

BFH: Freiberufliche Mitunternehmerschaft bleibt freiberuflich, auch wenn ein Berufsträger fast nur organisatorisch tätig ist

In einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft oblagen einem Seniorpartner die kaufmännische Führung und die Organisation des Praxisbetriebs; er behandelte praktisch keine Patienten mehr. Finanzamt und Finanzgericht stuften die Einkünfte der gesamten Gesellschaft als gewerblich ein. Der BFH entschied, dass ein zugelassener Berufsträger den freien Beruf auch dann selbst ausübt, wenn er neben einer äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für die Praxis erbringt.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 04.02.2025, Az. VIII R 4/22; Pressemitteilung 019/25 vom 27.03.2025

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Der Seniorpartner vertrat die Praxis gegenüber Behörden und Kammern und war für Personal und Geräte zuständig, behandelte aber nicht selbst

  • Auch organisatorische und administrative Leistungen eines zugelassenen Berufsträgers für die Praxis sind Ausübung des freien Berufs

Warum das für die Prüfung zählt

Abgrenzung freiberuflich gegen gewerblich und Abfärbung in Personengesellschaften ist Dauerprüfungsstoff und für Steuerberaterkanzleien selbst relevant.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

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    Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K steuerlich einzuordnen?

    Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG Sondervergütungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe und davon, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie gehören zu den gewerblichen Einkünften und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.

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  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Architekten-GbR erzielt Nettoumsätze von 1.000.000 €, davon 28.000 € aus dem Handel mit Baumaterialien. Wie sind die Einkünfte der GbR einzuordnen?

    Die BFH-Bagatellgrenze verlangt, dass die gewerblichen Nettoumsätze sowohl 3 % der Gesamtnettoumsätze als auch 24.500 € nicht übersteigen (BFH, Urteil vom 27.08.2014, VIII R 41/11). Mit 2,8 % ist zwar die relative Grenze eingehalten, die absolute Grenze von 24.500 € aber überschritten. Daher färbt die gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf alle Einkünfte ab.

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    Die vermögensverwaltende V-GmbH & Co. KG hat als einzige Komplementärin die V-GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag ist neben der GmbH auch der Kommanditist A (natürliche Person) zur Geschäftsführung befugt. Welche Einkünfte erzielt die KG?

    § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG verlangt, dass nur die Kapitalgesellschaft(en) oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind. Die Befugnis des Kommanditisten A führt zur Entprägung (R 15.8 Abs. 6 EStR). Die KG bleibt vermögensverwaltend; die Rechtsform als Handelsgesellschaft begründet keine gewerblichen Einkünfte.

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