RechtsprechungAbgabenordnung & FGO

BFH: Einfach signierter Schriftsatz über EGVP wahrt die Klagefrist nicht, aber Wiedereinsetzung bei verletzter Fürsorgepflicht des Gerichts

Ein nur einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz genügt den Formanforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs nicht, wenn er nicht über einen in der FGO vorgegebenen sicheren Übermittlungsweg eingeht. Im Streitfall war die Klageschrift ohne qualifizierte elektronische Signatur über das EGVP statt über das persönliche Anwaltspostfach versandt worden. Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist kann dennoch unabhängig vom Verschulden zu gewähren sein, wenn das Gericht seine prozessuale Fürsorgepflicht verletzt hat.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 24.02.2026, Az. VII R 34/24; Pressemitteilung 038/26 vom 02.07.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • § 52a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 FGO: einfache Signatur genügt nur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg; EGVP-Versand ohne qualifizierte Signatur wahrt die Form nicht

  • Das Gericht hatte den Klageeingang bestätigt und zur Begründung aufgefordert; der Hinweis auf Formzweifel kam erst weit nach Ablauf der Klagefrist

  • Parallel entschied der BFH am 07.05.2026 (VI R 20/24), dass eine Word-Datei bei noch führender Papierakte eine formwirksame Klageerhebung sein kann

Warum das für die Prüfung zählt

Klagefrist, Form und Wiedereinsetzung gehören zu den sichersten FGO-Fragen; die aktive Nutzungspflicht nach § 52d FGO trifft auch Steuerberater.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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