BFH: Einfach signierter Schriftsatz über EGVP wahrt die Klagefrist nicht, aber Wiedereinsetzung bei verletzter Fürsorgepflicht des Gerichts
Ein nur einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz genügt den Formanforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs nicht, wenn er nicht über einen in der FGO vorgegebenen sicheren Übermittlungsweg eingeht. Im Streitfall war die Klageschrift ohne qualifizierte elektronische Signatur über das EGVP statt über das persönliche Anwaltspostfach versandt worden. Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist kann dennoch unabhängig vom Verschulden zu gewähren sein, wenn das Gericht seine prozessuale Fürsorgepflicht verletzt hat.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 52a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 FGO: einfache Signatur genügt nur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg; EGVP-Versand ohne qualifizierte Signatur wahrt die Form nicht
Das Gericht hatte den Klageeingang bestätigt und zur Begründung aufgefordert; der Hinweis auf Formzweifel kam erst weit nach Ablauf der Klagefrist
Parallel entschied der BFH am 07.05.2026 (VI R 20/24), dass eine Word-Datei bei noch führender Papierakte eine formwirksame Klageerhebung sein kann
Warum das für die Prüfung zählt
Klagefrist, Form und Wiedereinsetzung gehören zu den sichersten FGO-Fragen; die aktive Nutzungspflicht nach § 52d FGO trifft auch Steuerberater.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
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