RechtsprechungEinkommensteuer

BFH: Aufzeichnungspflicht für das häusliche Arbeitszimmer bei Einnahmenüberschussrechnung – Verstoß kostet den Abzug

Für Aufwendungen eines Selbständigen für sein häusliches Arbeitszimmer gilt die besondere Aufzeichnungspflicht für bestimmte beschränkt abziehbare Betriebsausgaben. Der BFH hat die Anforderungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG inhaltlich und zeitlich konkretisiert und betont, dass ein Verstoß grundsätzlich zum Verlust des Betriebsausgabenabzugs führt. Der Kläger nutzte das ausgebaute Dachgeschoss seines Eigenheims als Arbeitszimmer und daneben eine Bibliothek im Erdgeschoss.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 24.03.2026, Az. VIII R 6/24; Pressemitteilung 030/26 vom 15.05.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Arbeitszimmeraufwendungen sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 7 Satz 1 EStG)

  • Laut Pressemitteilung einzeln und zeitnah in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen oder zumindest gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument

  • Bei Verstoß Abzugsverbot nach § 4 Abs. 7 Satz 2 EStG

Warum das für die Prüfung zählt

Nicht abziehbare Betriebsausgaben stehen im Syllabus; § 4 Abs. 7 EStG wird in der Praxis oft übersehen und ist eine typische Zusatzfrage.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    G ist zu 80 % an der G-GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Im Dezember 2026 beschließt die Gesellschafterversammlung rückwirkend ab 1.1.2026 eine Gehaltserhöhung von 1.000 € monatlich. Das erhöhte Gehalt wäre der Höhe nach angemessen. Wie ist die Nachzahlung für Januar bis November zu beurteilen?

    G ist mit 80 % beherrschender Gesellschafter. Für ihn gilt der formelle Fremdvergleich: Vereinbarungen müssen im Voraus klar und eindeutig getroffen werden (Rückwirkungsverbot; R 8.5 Abs. 2 KStR). Die rückwirkende Erhöhung für Januar bis November ist daher in voller Höhe vGA, unabhängig von der Angemessenheit.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche der folgenden Aufwendungen gehört zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Grundstücks?

    Die Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkostenposition (§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB). Grundschuldkosten und Bereitstellungszinsen betreffen die Finanzierung und gehören nicht zu den AK (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB); bei betrieblicher Veranlassung sind sie Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Abziehbare Vorsteuer gehört nach § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den AK.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Aktivposten der Steuerbilanz ist um 1.000 € zu erhöhen. Wie wirkt sich das nach der Bilanzpostenmethode auf den Gewinn aus?

    Der Gewinn ist der Unterschied des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG). Ein höherer Aktivposten erhöht das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und damit den Gewinn um 1.000 €.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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