Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 01.07.2026 bei 1,52 Prozent

Der Basiszinssatz ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Nach dem Rückgang auf 1,27 Prozent im Jahr 2025 ist er zum 01.07.2026 wieder auf 1,52 Prozent gestiegen. Er ist Bezugsgröße für die gesetzlichen Verzugszinsen und spielt bei der Evaluierung des steuerlichen Zinssatzes nach § 238 Abs. 1c AO eine Rolle.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Bekanntmachung der Deutschen Bundesbank; gültig seit 01.07.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • 1,52 Prozent seit 01.07.2026

  • 1,27 Prozent ab 01.07.2025 und ab 01.01.2026; 2,27 Prozent ab 01.01.2025; 3,37 Prozent ab 01.07.2024; 3,62 Prozent ab 01.01.2024

  • Verzugszinsen: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte (§ 288 BGB)

Warum das für die Prüfung zählt

Verzugszinsberechnung ist eine typische Kurzfrage im Zivilrecht; der Basiszinssatz verbindet sie mit der geplanten Anhebung des AO-Zinssatzes.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

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