Gesellschaftsrecht digital: Ausweitung der notariellen Online-Verfahren (AG-Gründung, Registeranmeldungen, Stimmrechtsvollmachten)
Die GmbH kann bereits per Videokommunikation notariell gegründet werden (§ 2 Abs. 3 GmbHG). Der Entwurf weitet die notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Vorgänge aus: Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, Eintragungen in das Stiftungsregister, die Mitwirkung bei der Gründung von Aktiengesellschaften und Vollmachten zur Stimmabgabe in GmbH-Gesellschafterversammlungen.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Online-Beurkundung per Videokommunikation für weitere Gegenstände des Gesellschafts- und Registerrechts
Klarstellung zu Vollmachten für Vereinsregisteranmeldungen
Ergänzend in Kraft seit 2026: Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen und der steuerlichen Anzeigen der Notare (BGBl. 2026 I Nr. 192), überwiegend ab 01.10.2026
Warum das für die Prüfung zählt
Gründungsformalien von GmbH und AG, Registerpublizität und Formvorschriften sind Standardfragen im Gesellschaftsrecht; die Digitalisierung liefert den aktuellen Aufhänger.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche