Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Berichtspflicht soll rückwirkend entfallen
Bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) will die Bundesregierung das nationale Lieferkettengesetz entschärfen. Die Pflicht, über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu berichten, soll rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023 wegfallen, und Bußgelder sollen nur noch restriktiver verhängt werden. Das Vorhaben ist Teil des Sofortprogramms für den Bürokratierückbau aus dem Koalitionsvertrag.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Änderung der §§ 3, 10, 21, 22 und 26 LkSG
Wegfall der Berichtspflicht rückwirkend ab Berichtszeitraum 2023
Ein Antrag auf vollständige Abschaffung des LkSG wurde im Bundestag am 18.12.2025 abgelehnt
Warum das für die Prüfung zählt
Compliance-Pflichten von Unternehmen und Bürokratieabbau sind Gesprächsstoff im Wirtschaftsrecht; gut zu verbinden mit CSRD und Geschäftsleiterhaftung.
Betroffene Normen
Ohne eigene Seite (neue oder geplante Vorschriften bzw. Gesetze außerhalb unserer Sammlung): § 3 LkSG, § 10 LkSG
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche