Zivilprozess: Amtsgerichte seit 2026 bis 10.000 Euro Streitwert zuständig

Die Streitwertgrenze für die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen wurde von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Zugleich werden bestimmte Sachgebiete unabhängig vom Streitwert dem Amts- oder dem Landgericht zugewiesen, etwa Nachbarrecht, Vergaberecht und Heilbehandlungen. Ziel ist die Stärkung der Amtsgerichte und eine stärkere Spezialisierung der Justiz.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Gesetz vom 08.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318); Streitwertanhebung in Kraft seit 01.01.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • § 23 Nr. 1 GVG: Amtsgerichte zuständig, wenn der Streitwert zehntausend Euro nicht übersteigt (zuvor 5.000 Euro)

  • Streitwertunabhängige Spezialzuweisungen an Amts- oder Landgericht (u. a. Nachbarrecht, Vergaberecht, Heilbehandlungen)

  • Weitere Teile des Gesetzes sind am 01.07.2026 in Kraft getreten

Warum das für die Prüfung zählt

Gerichtsaufbau und Zuständigkeiten sind einfache Einstiegsfragen im Zivilrecht; die neue Grenze ist seit 2026 abfragbar, etwa bei Honorarklagen.

Betroffene Normen

Ohne eigene Seite (neue oder geplante Vorschriften bzw. Gesetze außerhalb unserer Sammlung): § 23 GVG

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

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