Standortfördergesetz: Kapitalmarkt- und Fondsrecht reformiert, steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert

Das Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts soll privates Kapital mobilisieren. Es erleichtert Unternehmen den Zugang zu Finanzierung, fördert den Fondsmarkt und das Wagniskapital-Umfeld, verschlankt aufsichtliche Vorgaben, erleichtert den Vertrieb von Wertpapieren und Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien und setzt EU-Kapitalmarktrecht zur Spar- und Investitionsunion um. Es ändert 29 Gesetze und 13 Verordnungen, darunter HGB, AktG, KStG und InvStG.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Gesetz vom 04.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33), verkündet am 09.02.2026; in Kraft überwiegend seit 10.02.2026, einzelne Teile gestaffelt bis 2030

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Artikelgesetz mit gestaffeltem Inkrafttreten: 10.02.2026, 05.03.2026, 05.06.2026, 10.07.2026, 04.12.2026, 30.12.2026, 10.01.2028 und 10.01.2030

  • Umsetzung u. a. der Richtlinie (EU) 2024/790 (MiFID-Änderung) und der Verordnung (EU) 2024/791

  • Steuerlich betroffen: KStG (Art. 30) und InvStG (Art. 28)

Warum das für die Prüfung zählt

Unternehmensfinanzierung über Kapitalmarkt und Fonds, Venture Capital und die europäische Kapitalmarktunion sind Themen für die BWL- und Rechtsrunde.

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

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