§ 247 BGBBasiszinssatz
(1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.
(2) Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 247 BGB
5 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Beschluss vom 25.04.2018, IX B 21/18BStBl/amtlich
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015…
- BFH, Urteil vom 02.12.2015, X K 7/14BStBl/amtlich
1. Stellt der Kläger die Höhe der Entschädigung in das Ermessen des Gerichts, so ist der Klageantrag jedenfalls dann ausreichend bestimmt, wenn ein Mindestbetrag angegeben ist . 2. Liegt ein Grund vor, ein Verfahren zum Ruhen zu bringen, hat das FG das Ruhen…
- BFH, Urteil vom 01.07.2014, IX R 31/13BStBl/amtlich
Die für eine Vorlage an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) liegt für den Verzinsungszeitraum 11.…
- BFH, Beschluss vom 19.02.2016, X S 38/15 (PKH)NV
1. NV: Ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedarf der Schriftform . 2. NV: § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO enthält eine Verpflichtung für den Verordnungsgeber . 3. NV: Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit begründen für sich genommen keine Reise- oder…
- BFH, Urteil vom 02.12.2015, X K 4/14NV
1. NV: Stellt der Kläger die Höhe der Entschädigung in das Ermessen des Gerichts, so ist der Klageantrag jedenfalls dann ausreichend bestimmt, wenn ein Mindestbetrag angegeben ist. 2. NV: Liegt ein Grund vor, ein Verfahren zum Ruhen zu bringen und hat das FG…
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