Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) · Fassung 2024

Abschn. 15.2d UStAE

Regelungen zum Vorsteuerabzug in EinzelfällenAnwendungserlass der Finanzverwaltung zu § 15 UStG – Fassung 2024.
AnwendungserlassAmtliche Quelle

Aus dem amtlichen Wortlaut1. Errichtung von Gebäuden auf fremdem Boden (vgl. BMF-Schreiben vom 23.07.1986, BStBl I S. 432); 2. Einrichtungen, bei denen neben dem unternehmerischen auch ein nichtunternehmerischer Bereich besteht (z. B. bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Vereinen), vgl.…

Amtlicher Wortlaut

1. Errichtung von Gebäuden auf fremdem Boden (vgl. BMF-Schreiben vom 23.07.1986, BStBl I S. 432);

2. Einrichtungen, bei denen neben dem unternehmerischen auch ein nichtunternehmerischer Bereich besteht (z. B. bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Vereinen), vgl. Abschnitte 2.10 und 15.19;

3. Garantieleistungen in der Reifenindustrie (vgl. BMF-Schreiben vom 21.11.1974, BStBl I S. 1021);

4. Garantieleistungen und Freiinspektionen in der Kraftfahrzeugwirtschaft (vgl. BMF-Schreiben vom 03.12.1975, BStBl I S. 1132);

5. Austauschverfahren in der Kraftfahrzeugwirtschaft (vgl. Abschnitt 10.5 Abs. 3);

6. Einschaltung von Personengesellschaften beim Erwerb oder der Errichtung von Betriebsgebäuden der Kreditinstitute (vgl. BMF-Schreiben vom 29.05.1992, BStBl I S. 378);

7. Einschaltung von Unternehmern in die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (vgl. BMF-Schreiben vom 27.12.1990, BStBl I 1991 S. 81);

8. Essensabgabe an das Personal durch eine vom Arbeitgeber nicht selbst betriebene Kantine oder Gaststätte (vgl. Abschnitt 1.8 Abs. 12);

9. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei zwischen dem 01.04.1999 und dem 31.12.2003 angeschafften teilunternehmerisch genutzten Fahrzeugen (vgl. Tz. 6 des BMF-Schreibens vom 27.08.2004, BStBl I S. 864);

10. Public-Private-Partnerships (PPP) im Bundesfernstraßenbau (vgl. BMF-Schreiben vom 30.03.2022, BStBl I S. 568);

11. Vorsteuerabzug bei gemeinsamem Leistungsbezug durch mehrere Personen (vgl. BMF-Schreiben vom 27.10.2021, BStBl I S. 2137);

12. Vorsteuerabzug beim Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung (vgl. Abschnitt 2.5);

13. Vorsteuerabzug bei Errichtung von Erschließungsanlagen (vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.2012, BStBl I S. 621);

14. ¹Vorsteuerabzug eines Insolvenzverwalters; ein Insolvenzverwalter kann eine Leistung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entweder kraft Amtes für die Masse oder persönlich beziehen. ²Das Recht auf Vorsteuerabzug steht der Insolvenzmasse zu, wenn der Insolvenzverwalter die Masse wirksam verpflichtet hat (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2019 – XI R 19/17, BStBl II 2020 S. 172);

15. Vorsteuerabzug bei der Verwendung eines Aliasnamens nach dem ProstSchG (vgl. BMF-Schreiben vom 07.09.2021, BStBl I S. 1591);

16. Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten, vgl. BMF-Schreiben vom 09.12.2024, BStBl I S. 1604.

(2) ¹Erwachsen dem Unternehmer Aufwendungen durch Beköstigung des im Unternehmen beschäftigten Personals in seinem Haushalt, gilt folgende Vereinfachungsregelung: Für die auf diese Aufwendungen entfallenden Vorsteuern kann ohne Einzelnachweis ein Betrag abgezogen werden, der sich unter Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 7,9 % auf den Wert errechnet, der bei der Einkommensteuer für die außerbetrieblichen Zukäufe als Betriebsausgabe anerkannt wird. ²Dementsprechend kann in diesen Fällen die abziehbare Vorsteuer von 7,32 % dieses Werts (Bruttobetrag) errechnet werden.

(3) Zur Minderung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger im Zusammenhang mit Preisnachlässen und Preiserstattungen sowie der Einlösung von Gutscheinen vgl. Abschnitt 17.2 Abs. 3 und 4.

1

Ersetzen des Punktes am Satzende durch ein Semikolon durch BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2024 – III C 2 – S 7306/19/10003 :004 (2024/1060856), BStBl I S. 1604.

2

Nummer 16 neu angefügt durch BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2024 – III C 2 – S 7306/19/10003 :004 (2024/1060856), BStBl I S. 1604. Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Es wird nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer in der Zeit bis zum 31. Dezember 2025 auf die Grundsätze in dem Schreiben des BMF an die Bankenverbände vom 12. April 2005 (IV A 5‑S7306‑5/05) beruft, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen und dem nicht andere zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Schreiben entgegenstehen.

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Fassung 2024. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 15 UStG – Vorsteuerabzug

(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist; 2. die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände…

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  1. 1
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    Ein Buchhändler liefert einem Unternehmer Fachbücher, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, weist in der Rechnung aber 19 % USt aus. In welcher Höhe kann der Unternehmer Vorsteuer abziehen?

    Abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für den Umsatz (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG), also 7 %. Den Mehrbetrag schuldet der Buchhändler nach § 14c Abs. 1 UStG; er ist beim Empfänger nicht als Vorsteuer abziehbar.

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  2. 2
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    Ein Unternehmer erwirbt einen Laptop, den er zu 5 % unternehmerisch und zu 95 % privat nutzt. Kann er Vorsteuer abziehen?

    Bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % gilt die Lieferung als nicht für das Unternehmen ausgeführt (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG). Ein Zuordnungswahlrecht besteht nicht (Abschn. 15.2c Abs. 2 UStAE); der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Unternehmer führt steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze aus. Für eine gemischt genutzte Eingangsleistung lässt sich die Nutzung nach Arbeitsstunden genau ermitteln. Darf er die Vorsteuer nach dem Umsatzschlüssel aufteilen?

    Nach § 15 Abs. 4 S. 3 UStG ist eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze nur zulässig, wenn keine andere, präzisere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist. Eine Zuordnung nach Arbeitsstunden ist hier möglich und vorrangig.

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  4. 4
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    Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG?

    • Abzugsberechtigter Unternehmer.
    • Leistung eines anderen Unternehmers für das Unternehmen.
    • Gesetzlich geschuldete Steuer (kein Abzug von § 14c-Beträgen).
    • Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
    • Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG.
    Typische Nachfrage: Was gilt bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung?
  5. 5
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie ist bei einem teils unternehmerisch, teils privat genutzten Gegenstand die Zuordnung zu treffen?

    Typische Nachfrage: Gilt das Wahlrecht auch für den ideellen Bereich eines Vereins?
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