Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH) · Fassung 2026

H 41b (Unzutreffender Steuerabzug) LStH

Unzutreffender SteuerabzugHinweis der Finanzverwaltung zu § 41b EStG – Fassung 2026.

Aus dem amtlichen WortlautEin unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (BFH vom 13.12.2007 – VI R 57/04, BStBl II 2008 S. 434).

Amtlicher Wortlaut

Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (>BFH vom 13.12.2007 – VI R 57/04, BStBl II 2008 S. 434).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 41b EStG – Abschluss des Lohnsteuerabzugs

(1) ¹Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen. ²Auf Grund der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der für dessen Besteuerung nach dem Einkommen zuständigen Finanzbehörde nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung neben den in § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung genannten Daten insbesondere folgende Angaben zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung): 1. die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder die auf der…

§ 41b EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 41b EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 41b EStG

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