Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH) · Fassung 2026

H 41b (Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer) LStH

Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener LohnsteuerHinweis der Finanzverwaltung zu § 41b EStG – Fassung 2026.

Aus dem amtlichen WortlautWird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des…

Amtlicher Wortlaut

Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (>BFH vom 23.05.2000 – VII R 3/00, BStBl II S. 581).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 41b EStG – Abschluss des Lohnsteuerabzugs

(1) ¹Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen. ²Auf Grund der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der für dessen Besteuerung nach dem Einkommen zuständigen Finanzbehörde nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung neben den in § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung genannten Daten insbesondere folgende Angaben zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung): 1. die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder die auf der…

§ 41b EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 41b EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 41b EStG

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