H 40.1 (Pauschalierungsbescheid) LStH
Aus dem amtlichen WortlautDie pauschalen Steuerbeträge sind im Pauschalierungsbescheid auf die einzelnen Jahre aufzuteilen (BFH vom 18.07.1985 – VI R 208/82, BStBl II 1986 S. 152).
Amtlicher Wortlaut
Die pauschalen Steuerbeträge sind im Pauschalierungsbescheid auf die einzelnen Jahre aufzuteilen (>BFH vom 18.07.1985 – VI R 208/82, BStBl II 1986 S. 152).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 40 EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
(1) ¹Das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermittelnden Pauschsteuersatz erhoben wird, soweit 1. von dem Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt werden oder 2. in einer größeren Zahl von Fällen Lohnsteuer nachzuerheben ist, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. ²Bei der Ermittlung des Pauschsteuersatzes ist zu berücksichtigen, dass die in Absatz 3 vorgeschriebene Übernahme der…
§ 40 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 40 EStG
- R 40.1 LStR – Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen (§ 40 Abs. 1 EStG)LStH
- R 40.2 LStR – Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz (§ 40 Abs. 2 EStG)LStH
- H 40.1 (Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes) LStH – Berechnung des durchschnittlichen SteuersatzesLStH
- H 40.1 (Bindung des Arbeitgebers an den Pauschalierungsbescheid) LStH – Bindung des Arbeitgebers an den PauschalierungsbescheidLStH
- H 40.1 (Bindung des Finanzamts an den Pauschalierungsbescheid) LStH – Bindung des Finanzamts an den PauschalierungsbescheidLStH
- H 40.1 (Bindung des Finanzamts an eine Anrufungsauskunft) LStH – Bindung des Finanzamts an eine AnrufungsauskunftLStH
- H 40.1 (Entstehung der pauschalen Lohnsteuer) LStH – Entstehung der pauschalen LohnsteuerLStH
- H 40.1 (Pauschalierungsantrag) LStH – PauschalierungsantragLStH
- H 40.1 (Pauschalierungsvoraussetzungen) LStH – PauschalierungsvoraussetzungenLStH
- H 40.1 (Wirkung einer fehlerhaften Pauschalbesteuerung) LStH – Wirkung einer fehlerhaften PauschalbesteuerungLStH
- H 40.2 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer) LStH – Abwälzung der pauschalen LohnsteuerLStH
- H 40.2 (Bescheinigungspflicht für Fahrgeldzuschüsse) LStH – Bescheinigungspflicht für FahrgeldzuschüsseLStH
- H 40.2 (Betriebsveranstaltung) LStH – BetriebsveranstaltungLStH
- H 40.2 (Erholungsbeihilfen) LStH – ErholungsbeihilfenLStH
- H 40.2 (Fahrtkostenzuschüsse) LStH – FahrtkostenzuschüsseLStH
- H 40.2 (Fehlerhafte Pauschalversteuerung) LStH – Fehlerhafte PauschalversteuerungLStH
- H 40.2 (Gestellung von Kraftfahrzeugen) LStH – Gestellung von KraftfahrzeugenLStH
- H 40.2 (Pauschalversteuerung von Reisekosten) LStH – Pauschalversteuerung von ReisekostenLStH
- H 40.2 (Wahlrecht) LStH – WahlrechtLStH
BFH-Rechtsprechung zu § 40 EStG
6 von 35 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 21.01.2026, VI R 13/241. Einwendungen gegen die Höhe der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Haftungsschuld können nicht auf das Vorliegen eines niedrigeren Pauschsteuersatzes nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) gestützt werden.…
- BFH, Urteil vom 21.01.2026, VI R 25/241. "Aufgrund der Corona-Krise" geleistet sind Beihilfen und Unterstützungen, wenn sie vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle)…
- BFH, Urteil vom 09.09.2025, VI R 7/23Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene…
- BFH, Urteil vom 27.03.2024, VI R 5/221. Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen…
- BFH, Urteil vom 08.02.2024, VI R 10/22Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt…
- BFH, Urteil vom 14.12.2021, VII R 32/201. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche