Anhang 12 I LStH
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Amtlicher Wortlaut
– I. Geltende Abkommen
1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
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– I. Geltende Abkommen
2. Abkommen, auf die das Gesetz zum BEPS-MLI anzuwenden ist (BEPS-MLI-Anwendungsgesetz)
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– I. Geltende Abkommen
3. Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern
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– I. Geltende Abkommen
4. Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrt (S)- und Luftfahrt (L)-Unternehmen
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– I. Geltende Abkommen
5. Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe und des Informationsaustauschs
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– II. Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen
1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
2. Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern
3. Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrt (S)- und Luftfahrt (L)-Unternehmen
4. Abkommen auf dem Gebiet der Amtshilfe und des Informationsaustauschs
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Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche