Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH) · Fassung 2026

Anhang 12 LStH

DoppelbesteuerungsabkommenAnhang des Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH) – Fassung 2026.

Aus dem amtlichen WortlautÜbersicht I. Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2026 – Auszug – BMF vom 07.01.2026 (BStBl I S. 132) II. Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen BMF vom…

Amtlicher Wortlaut

Übersicht

I. Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2026 – Auszug –

BMF vom 07.01.2026 (BStBl I S. 132)

II. Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

BMF vom 12.12.2023 (BStBl I S. 2179)

unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 19.12.2025 (BStBl I 2026 S. 20)

III. Besteuerung von Gastlehrkräften nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

BMF vom 10.01.1994 (BStBl I 1994 S. 14)

IV. Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren

BMF vom 08.10.2024 (BStBl I S. 1308)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

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