H 34g (Kommunale Wählervereinigungen) EStH
Aus dem amtlichen WortlautSpenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 begünstigt (BFH vom 20.03.2017 – X R 55/14, BStBl II S. 1122).
Amtlicher Wortlaut
Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 begünstigt (>BFH vom 20.03.2017 – X R 55/14, BStBl II S. 1122).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 34g EStG – Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen
¹Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme des § 34f Absatz 3, ermäßigt sich bei Zuwendungen an 1. politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes, sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Absatz 7 des Parteiengesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist, und 2. Vereine ohne Parteicharakter, wenn a) der Zweck des Vereins ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, und b) der…
§ 34g EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 34g EStG
BFH-Rechtsprechung zu § 34g EStG
- BFH, Urteil vom 14.04.2021, III R 34/191. Bei verheirateten aber dauernd getrennt lebenden Elternteilen kann die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von einem auf den anderen…
- BFH, Urteil vom 20.03.2017, X R 55/141. Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. 2. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
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- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche