Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 22.4 (Überschussbeteiligung) EStH

ÜberschussbeteiligungHinweis der Finanzverwaltung zu § 22 EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen WortlautWird neben der garantierten Rente aus einer Rentenversicherung eine Überschussbeteiligung geleistet, ist der Überschussanteil zusammen mit der garantierten Rente als einheitlicher Rentenbezug zu beurteilen (BMF vom 26.11.1998 – BStBl I S. 1508 und BFH vom 22.08.2012 – X R 47/09…

Amtlicher Wortlaut

Wird neben der garantierten Rente aus einer Rentenversicherung eine Überschussbeteiligung geleistet, ist der Überschussanteil zusammen mit der garantierten Rente als einheitlicher Rentenbezug zu beurteilen (>BMF vom 26.11.1998 – BStBl I S. 1508 und BFH vom 22.08.2012 – X R 47/09, BStBl II 2013 S. 158).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte

Sonstige Einkünfte sind 1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden. ²Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen; dem Empfänger sind dagegen zuzurechnen a) Bezüge, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung…

§ 22 EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 22 EStG

20 von 49 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.

Alle 49 Abschnitte zu § 22 EStG im Inhaltsverzeichnis →

BFH-Rechtsprechung zu § 22 EStG

6 von 195 zugeordneten Entscheidungen.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K steuerlich einzuordnen?

    Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG Sondervergütungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe und davon, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie gehören zu den gewerblichen Einkünften und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Wissensfrage · eigene Seite

    Wo sind private Veräußerungsgeschäfte als Einkunftsart geregelt?

    § 22 Nr. 2 EStG (sonstige Einkünfte) iVm § 23 EStG (Tatbestand und Gewinnermittlung).

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