Anhang 16 XI.1 EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut1. Aufwendungen für Werbeleistungen 2. Aufwendungen für eine besondere Raumnutzung 3. Aufwendungen für VIP-Maßnahmen gegenüber Geschäftsfreunden a) Geschenke 411 jetzt 50 € b) Bewirtung c) Behandlung beim Empfänger 7 jetzt R 4.7 Abs. 3 EStR 4. Aufwendungen für VIP-Maßnahmen…
Amtlicher Wortlaut
1.
Aufwendungen für Werbeleistungen
2.
Aufwendungen für eine besondere Raumnutzung
3.
Aufwendungen für VIP-Maßnahmen gegenüber Geschäftsfreunden
a)
Geschenke
411
jetzt 50 €
b)
Bewirtung
c)
Behandlung beim Empfänger
7
jetzt R 4.7 Abs. 3 EStR
4.
Aufwendungen für VIP-Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern
a)
Geschenke
b)
Bewirtung
c)
Behandlung beim Empfänger
101
jetzt Satz 11
102
jetzt R 8.1 Abs. 2 Satz 3 LStR 2023
103
jetzt BMF vom 14.10.2015 (BStBl I S. 832), Anhang 11a LStH
104
jetzt R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR 2023
5.
Privat veranlasste Aufwendungen für VIP-Maßnahmen
6.
Nachweispflichten
7.
Vereinfachungsregelungen
a)
Pauschale Aufteilung des Gesamtbetrages für VIP-Logen in Sportstätten
– Anteil für die Werbung: 40 v. H. des Gesamtbetrages.
Dieser Werbeaufwand, der in erster Linie auf die Besucher der Sportstätte ausgerichtet ist, ist in vollem Umfang als Betriebsausgabe abziehbar.
– Anteil für die Bewirtung: 30 v. H.des Gesamtbetrages.
Dieser Anteil ist gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG mit dem abziehbaren v. H.-Satz als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
– Anteil für Geschenke: 30 v. H. des Gesamtbetrages.
Sofern nicht eine andere Zuordnung nachgewiesen wird, ist davon auszugehen, dass diese Aufwendungen je zur Hälfte auf Geschäftsfreunde (Rdnr. 15, 16) und auf eigene Arbeitnehmer (Rdnr. 17, 18) entfallen.
14
zur weiteren Anwendung ab 01.01.2007 >BMF vom 19.05.2015 (BStBl I S. 468), Rdnr. 15,
Anhang 23a LStH
b)
Geschenke an Geschäftsfreunde (z. B. andere Unternehmer und deren Arbeitnehmer)
151
jetzt 50 €
16
ab 01.01.2007 nicht mehr anzuwenden >BMF vom 19.05.2015 (BStBl I S. 468), Rdnr. 15,
Anhang 23a LStH
c)
Geschenke an eigene Arbeitnehmer
18
ab 01.01.2007 nicht mehr anzuwenden >BMF vom 19.05.2015 (BStBl I S. 468), Rdnr. 15, Anhang 23a LStH
d)
Pauschale Aufteilung bei besonderer Raumnutzung
8.
Zeitliche Anwendung
20
>Anhang 16 IV
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
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