H B 12.4 (Einlage des typischen stillen Gesellschafters) ErbStH
Aus dem amtlichen WortlautBeispiel: Nennwert der Einlage | 40 000 EUR Durchschnittsertrag | 7 000 EUR „Verzinsung der Einlage“ | (7 000 EUR)/(40 000 EUR) | = 17,5 % Wert der stillen Beteiligung: 100 % + 5 x (17,5 % - 9 %) = | 142,5 % Bezogen auf den Nennwert der Einlage von 40 000 EUR | 57 000 EUR
Amtlicher Wortlaut
Beispiel:
Nennwert der Einlage | 40 000 EUR
Durchschnittsertrag | 7 000 EUR
„Verzinsung der Einlage“ | (7 000 EUR)/(40 000 EUR) | = 17,5 %
Wert der stillen Beteiligung:
100 % + 5 x (17,5 % - 9 %) = | 142,5 %
Bezogen auf den Nennwert der Einlage von 40 000 EUR | 57 000 EUR
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 12 BewG – Kapitalforderungen und Schulden
(1) Kapitalforderungen, die nicht im § 11 bezeichnet sind, und Schulden sind mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Liegen die besonderen Umstände in einer hohen, niedrigen oder fehlenden Verzinsung, ist bei der Bewertung vom Mittelwert einer jährlich vorschüssigen und jährlich nachschüssigen Zahlungsweise auszugehen. (2) Forderungen, die uneinbringlich sind, bleiben außer Ansatz. (3) Der Wert unverzinslicher Forderungen oder Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind…
§ 12 BewG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 12 BewG
- R B 12.1 ErbStR – Kapitalforderungen und SchuldenErbStH
- R B 12.2 ErbStR – Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und SparbriefeErbStH
- R B 12.3 ErbStR – Zero-BondsErbStH
- R B 12.4 ErbStR – Einlage des typischen stillen GesellschaftersErbStH
- H B 12.1 (Bewertung von Kapitalforderungen und -schulden) ErbStH – Bewertung von Kapitalforderungen und -schuldenErbStH
- H B 12.1 (Maßgebender Umrechnungskurs) ErbStH – Maßgebender UmrechnungskursErbStH
- H B 12.1 (Verjährte Kapitalforderungen) ErbStH – Verjährte KapitalforderungenErbStH
- H B 12.1 (Vermögenslosigkeit des Schuldners) ErbStH – Vermögenslosigkeit des SchuldnersErbStH
- H B 12.2 (Bewertung von Diskontpapieren) ErbStH – Bewertung von DiskontpapierenErbStH
BFH-Rechtsprechung zu § 12 BewG
6 von 30 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 24.03.2026, VIII R 30/241. Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als…
- BFH, Urteil vom 28.01.2026, II R 27/221. Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. 2. Hat…
- BFH, Urteil vom 20.01.2026, VIII R 6/23Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden.
- BFH, Urteil vom 10.07.2024, II R 3/22Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung…
- BFH, Urteil vom 10.07.2024, II R 36/23Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung…
- BFH, Urteil vom 15.12.2021, X R 2/201. Die Grundversorgung des Ruhegehalts eines ehemaligen Bediensteten des EPA ist in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte gemäß §…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche