11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.04.2015 – XI S 7/15

Keine Akteneinsicht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren der Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen und die das Gericht für seine Entscheidung nicht benötigt, besteht nicht .

Leitsatz

  1. NV: Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen und die das Gericht für seine Entscheidung nicht benötigt, besteht nicht .
  2. NV: Dem Antrag auf Akteneinsicht fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Akteneinsicht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz in dem betreffenden Verfahren zu dienen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

  1. Der Antrag auf weitere Akteneinsicht wird abgelehnt.
  2. Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2014 XI B 107/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  3. Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2014 XI B 107/13 wird als unzulässig verworfen.
  4. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 19. Dezember 2014, Az: XI B 107/13, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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