11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.10.2010 – XI S 24/10

Zur Darlegung der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

NV: Mit dem Vorbringen, vom BFH werde nicht zur Kenntnis genommen, dass bereits das FG das rechtliche Gehör verletzt habe, werden die Voraussetzungen eines Gehörsverstoßes nicht substantiiert dargelegt .

Leitsatz

NV: Mit dem Vorbringen, vom BFH werde nicht zur Kenntnis genommen, dass bereits das FG das rechtliche Gehör verletzt habe, werden die Voraussetzungen eines Gehörsverstoßes nicht substantiiert dargelegt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 30. Juni 2010, Az: XI B 84/09, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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