11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.06.2020 – XI S 11/20

Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
ECLI: DE:BFH:2020:B.300620.XIS11.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Mit dem Vorbringen, das Gericht habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann der Rügeführer im Verfahren der Anhörungsrüge nicht gehört werden.

Leitsatz

NV: Mit dem Vorbringen, das Gericht habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann der Rügeführer im Verfahren der Anhörungsrüge nicht gehört werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.12.2019 - XI R 26/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 11. Dezember 2019, Az: XI R 26/18, Urteil; nachgehend BVerfG, 6. Februar 2023, Az: 1 BvR 2540/20, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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