11. SenatNV

BFH, Urteil vom 19.02.2013 – XI R 9/12

Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Personals einer Botschaft mit einem "Protokollausweis für Ortskräfte"

Aus dem Leitsatz

NV: Ausländische Staatsangehörige, die nach dem 31. März 1999 und vor dem 1. Februar 2010 eine Tätigkeit als Mitglied des Personals einer Botschaft aufgenommen haben und nicht im Besitz einer ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnis sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen vom Auswärtigen Amt ausgestellten "Protokollausweis für Ortskräfte"…

Leitsatz

NV: Ausländische Staatsangehörige, die nach dem 31. März 1999 und vor dem 1. Februar 2010 eine Tätigkeit als Mitglied des Personals einer Botschaft aufgenommen haben und nicht im Besitz einer ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnis sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen vom Auswärtigen Amt ausgestellten "Protokollausweis für Ortskräfte" besitzen und hinsichtlich der Sozialversicherungs- sowie der Einkommensteuerpflicht als in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig behandelt worden sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 26. Januar 2012, Az: 10 K 10438/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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