11. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.11.2014 – XI R 37/12

Belegnachweis: Hinweis auf die Steuerbefreiung einer Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung bei einem aus mehreren Abrechnungsteilen bestehenden Rechnungsdokument - Notwendigkeit der Kenntnis der Identität des Abnehmers - Unternehmereigenschaft des Erwerbers - Tatsächliche Erwerbsbesteuerung keine Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Belegnachweis für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt eine Rechnung über diese Lieferung voraus, die einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthält .

Leitsatz

  1. NV: Der Belegnachweis für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt eine Rechnung über diese Lieferung voraus, die einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthält .
  2. NV: Hierfür reicht es aus, wenn sich dieser Hinweis eindeutig und zweifelsfrei aus der Zusammenschau der Rechnung mit der ihr beigefügten Anlage ergibt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 20. Januar 2012, Az: 6 K 676/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Kunde eines Malermeisters zahlt nach zwei Mahnungen den Rechnungsbetrag zuzüglich 80 € Verzugszinsen. Wie sind die Verzugszinsen zu behandeln?

    Verzugszinsen werden nicht für eine Leistung gezahlt, sondern weil der Schuldner für die Folgen seines Verzugs einstehen muss. Es handelt sich um echten Schadensersatz (Abschn. 1.3 Abs. 6 UStAE); ein Leistungsaustausch fehlt, die Zinsen sind nicht steuerbar.

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    Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG?

    • Abzugsberechtigter Unternehmer.
    • Leistung eines anderen Unternehmers für das Unternehmen.
    • Gesetzlich geschuldete Steuer (kein Abzug von § 14c-Beträgen).
    • Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
    • Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG.
    Typische Nachfrage: Was gilt bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung?
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    Wirkt eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnung zurück?

    Typische Nachfrage: Welche praktische Folge hat die Rückwirkung für Zinsen nach § 233a AO?
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

    • Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
    • Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
    • Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
    • Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
    • Im Rahmen des Unternehmens.
    Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt?
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