11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.06.2011 – XI B 67/10

Keine Berücksichtigung eines nach Urteilsverkündung eingegangenen Schriftsatzes

Aus dem Leitsatz

NV: Ein erst nach Verkündung des Urteils bei Gericht eingehender Schriftsatz eines Beteiligten kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Leitsatz

NV: Ein erst nach Verkündung des Urteils bei Gericht eingehender Schriftsatz eines Beteiligten kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 10. Juni 2010, Az: 16 K 136/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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