11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.07.2013 – XI B 41/13

Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter - Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen im Umsatzsteuerrecht - Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Vereinnahmung des Entgelts durch den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter für eine vor seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter vom Insolvenzschuldner ausgeführte Leistung mit der Verfahrenseröffnung eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO begründet.

Leitsatz

NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Vereinnahmung des Entgelts durch den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter für eine vor seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter vom Insolvenzschuldner ausgeführte Leistung mit der Verfahrenseröffnung eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO begründet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 18. März 2013, Az: 7 V 7279/12, Beschluss

Zitierte Normen

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