11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 13.09.2023 – XI B 38/22 (AdV)

Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
ECLI: DE:BFH:2023:BA.130923.XIB38.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

Leitsatz

Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 04.04.2022 - 11 V 2680/21 AO wird aufgehoben. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheids vom 08.10.2021 über Säumniszuschläge zur Körperschaftsteuer 2016 und 2017 sowie zum Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 2016 und 2017 wird abgelehnt. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 4. April 2022, Az: 11 V 2680/21 AO, Beschluss

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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