10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.05.2011 – X S 8/11

Anhörungsrüge: Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Wesen der Prozessvollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

Aus dem Leitsatz

NV: Der Zeitpunkt, an dem der Prozessbevollmächtigte von dem Umstand einer Gehörsverletzung Kenntnis erlangt hat, ist maßgeblich für die Berechnung der Zweiwochenfrist des § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO. Die erst später erlangte Kenntnis der Prozesspartei ist demgegenüber irrelevant .

Leitsatz

NV: Der Zeitpunkt, an dem der Prozessbevollmächtigte von dem Umstand einer Gehörsverletzung Kenntnis erlangt hat, ist maßgeblich für die Berechnung der Zweiwochenfrist des § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO. Die erst später erlangte Kenntnis der Prozesspartei ist demgegenüber irrelevant .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 19. Januar 2011, Az: X B 68/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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