BFH, Urteil vom 04.02.2010 – X R 52/08
Aus dem Leitsatz
NV: Wird das Verbot der doppelten Besteuerung beachtet, ist die Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten in § 22 Nr. 1 Buchst a Doppelbuchst. aa EStG grundsätzlich verfassungsmäßig. Die Vorschrift verstößt weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen den rechtsstaatlich gewährleisteten Anspruch auf Vertrauensschutz (Bestätigung der…
Leitsatz
NV: Wird das Verbot der doppelten Besteuerung beachtet, ist die Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten in § 22 Nr. 1 Buchst a Doppelbuchst. aa EStG grundsätzlich verfassungsmäßig. Die Vorschrift verstößt weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen den rechtsstaatlich gewährleisteten Anspruch auf Vertrauensschutz (Bestätigung der Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08 und vom 4. Februar 2010 X R 58/08) .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 23. Oktober 2008, Az: 3 K 266/06, Urteil; nachgehend BVerfG, 30. September 2015, Az: 2 BvR 1066/10, Nichtannahmebeschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 22 Nr. 1 Buchst. a DBuchst aa EStG
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStGSonderausgaben
- § 10 Abs. 3 EStGSonderausgaben
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 20 Abs. 1 GG
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