BFH, Urteil vom 20.06.2017 – X R 38/16
Aus dem Leitsatz
NV: Die Würdigung des FG, zwei im Abstand von 13 Tagen vor demselben Notar und mit Wirkung zum selben Stichtag geschlossene Übergabeverträge seien als Einheit anzusehen, so dass die allein im ersten Vertrag vereinbarte dauernde Last mit der Summe der erzielbaren Nettoerträge aus dem in beiden Verträgen übergebenen Vermögen zu vergleichen sei, kann den BFH…
Leitsatz
NV: Die Würdigung des FG, zwei im Abstand von 13 Tagen vor demselben Notar und mit Wirkung zum selben Stichtag geschlossene Übergabeverträge seien als Einheit anzusehen, so dass die allein im ersten Vertrag vereinbarte dauernde Last mit der Summe der erzielbaren Nettoerträge aus dem in beiden Verträgen übergebenen Vermögen zu vergleichen sei, kann den BFH binden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 6. Oktober 2016 11 K 1161/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 6. Oktober 2016, Az: 11 K 1161/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStGSonderausgaben
- § 12 Nr. 2 EStGNicht abzugsfähige Ausgaben
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