10. SenatNV

BFH, Urteil vom 10.10.2017 – X R 32/15

Keine Abziehbarkeit von Studiengebühren als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
ECLI: DE:BFH:2017:U.101017.XR32.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Entgelte für ein Studium an einer privaten (Fach-)Hochschule können auch nach der durch das JStG 2009 geänderten Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden .

Leitsatz

NV: Entgelte für ein Studium an einer privaten (Fach-)Hochschule können auch nach der durch das JStG 2009 geänderten Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. August 2015 4 K 1563/15 E wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 14. August 2015, Az: 4 K 1563/15 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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