BFH, Urteil vom 09.12.2015 – X R 30/14
Aus dem Leitsatz
1. Hat ein Steuerpflichtiger Krankengeld bezogen und wird infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der hierfür zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig, gilt der Rentenanspruch des Berechtigten insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt. Die Erwerbsminderungsrenten unterliegen damit bereits im Zeitpunkt des Zuflusses des…
Leitsatz
- Hat ein Steuerpflichtiger Krankengeld bezogen und wird infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der hierfür zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig, gilt der Rentenanspruch des Berechtigten insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt. Die Erwerbsminderungsrenten unterliegen damit bereits im Zeitpunkt des Zuflusses des Krankengeldes im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer.
- Die Grundsätze des Senatsurteils vom 10. Juli 2002 X R 46/01 (BFHE 199, 541, BStBl II 2003, 391) gelten auch für die durch das AltEinkG eingeführte nachgelagerte Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. November 2013 8 K 111/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 13. November 2013, Az: 8 K 111/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 11 EStGVereinnahmung und Verausgabung
- § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst aa EStG
- § 107 Abs. 1 SGB 10
- § 103 SGB 10
Weitere Entscheidungen zu § 11 EStG
- BFH VIII R 12/24 vom 03.03.2026amtlichAusgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine BetriebsausgabenAusgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 Satz 2 der…
- BFH VI R 24/23 vom 22.01.2026amtlichKein Arbeitslohn durch Auszahlungen aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATODie Auszahlung des angesparten Guthabens aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO führt nicht zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Insoweit…
- BFH VIII R 4/25 vom 16.12.2025amtlichRückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis1. Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und…
- BFH VIII R 30/23 vom 17.09.2025amtlichKein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor FälligkeitVereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig…
- BFH VI R 9/22 vom 21.11.2024amtlichPeriodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine…
- BFH IX R 31/23 vom 13.08.2024amtlichEnergetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und RatenzahlungDer Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der…
Können Sie die zitierten Normen anwenden?
Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Wie ermitteln Sie den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft bei einer vermieteten Immobilie?
- Veräußerungspreis abzüglich AK/HK und Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 S. 1 EStG).
- AK/HK mindern sich um tatsächlich abgezogene AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG).
- Werbungskosten sind insbesondere Veräußerungskosten wie Makler- und Notarkosten des Verkaufs (H 23 (Werbungskosten) EStH).
- Erfassung im VZ des Zuflusses des Veräußerungspreises (§ 11 Abs. 1 EStG).
Typische Nachfrage: Warum wird nicht in Anspruch genommene AfA nicht gekürzt?
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche