10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 16.03.2021 – X R 23/19

Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei nachträglicher Besteuerung von Kapitaleinkünften zum Abgeltungsteuertarif
ECLI: DE:BFH:2021:U.160321.XR23.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Werden Zinseinnahmen zunächst nach dem regulären Einkommensteuertarif besteuert, löst eine spätere Anwendung des gesonderten Tarifs gemäß § 32d Abs. 1 EStG eine Herabsetzung der als Zuschlag zur tariflichen Einkommensteuer festgesetzten Kirchensteuer aus. Die hiermit verbundene Minderung des Sonderausgabenabzugs für gezahlte Kirchensteuer nach § 10 Abs. 1…

Leitsatz

Werden Zinseinnahmen zunächst nach dem regulären Einkommensteuertarif besteuert, löst eine spätere Anwendung des gesonderten Tarifs gemäß § 32d Abs. 1 EStG eine Herabsetzung der als Zuschlag zur tariflichen Einkommensteuer festgesetzten Kirchensteuer aus. Die hiermit verbundene Minderung des Sonderausgabenabzugs für gezahlte Kirchensteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 EStG ist in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem die insoweit geänderte Einkommen- und Kirchensteuerfestsetzung wirksam wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 05.06.2019 - 2 K 1544/17 E aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 5. Juni 2019, Az: 2 K 1544/17 E, Urteil

Zitierte Normen

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gesellschafter für eine vGA aus Anteilen im Privatvermögen das Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)?

    § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG verlangt eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 25 % (Buchst. a) oder mindestens 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft, die maßgeblichen unternehmerischen Einfluss vermittelt (Buchst. b). Der Antrag ist spätestens mit der ESt-Erklärung zu stellen und gilt für fünf VZ. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ist ein anderes Instrument.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie wird eine vGA beim Gesellschafter besteuert, der die Anteile im Privatvermögen hält?

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn das Einkommen der Gesellschaft wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr um die vGA erhöht werden kann?
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    Ihr Mandant bezieht Dividenden aus den USA, von denen dort Quellensteuer einbehalten wurde. Wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden?

    • Die Dividenden gehören zu den Kapitalerträgen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG); Deutschland als Ansässigkeitsstaat besteuert, der Quellenstaat darf nach dem DBA eine begrenzte Quellensteuer erheben.
    • Die abkommensrechtlich zulässige Quellensteuer wird angerechnet; bei Abgeltungsteuer erfolgt die Anrechnung nach § 32d Abs. 5 EStG je Kapitalertrag, höchstens 25 %.
    • Eine über den Abkommenssatz hinaus einbehaltene Quellensteuer ist nicht anrechenbar, sondern im Quellenstaat zu erstatten.
    • Außerhalb der Abgeltungsteuer gelten § 34c Abs. 1, 6 EStG (Anrechnung mit Höchstbetrag) bzw. § 34c Abs. 2 EStG (Abzug).
    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn die Dividenden einer GmbH zufließen?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Wie wird die vGA beim Gesellschafter erfasst?

    Sonstiger Bezug nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (bei Zufluss); Privatvermögen: Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) oder Option zum Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG).

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Voraussetzungen der Option nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG?

    Beteiligung ≥ 25 % (Buchst. a) oder ≥ 1 % und berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft mit maßgeblichem unternehmerischem Einfluss (Buchst. b); Antrag spätestens mit ESt-Erklärung, gilt für fünf VZ (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG).

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