10. SenatNV

BFH, Urteil vom 15.09.2010 – X R 11/08

Sonderausgabenabzug für Vereins- und Stiftungsspenden

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Ausschluss von Vereinsspenden vom erhöhten Sonderausgabenabzug für Stiftungen nach § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG in der vom 26. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung war verfassungsgemäß.

Leitsatz

  1. NV: Der Ausschluss von Vereinsspenden vom erhöhten Sonderausgabenabzug für Stiftungen nach § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG in der vom 26. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung war verfassungsgemäß.
  2. NV: Der laufende Finanzbedarf einer Stiftung ist strukturell höher als bei gemeinnützigen Organisationen anderer Rechtsform.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 4. September 2006, Az: 2 K 109/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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