10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.07.2012 – X B 88/11

Zurechnung der Bankkonten einer ausländischen Domizilgesellschaft an einen Steuerinländer

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für das Vorliegen eines schwerwiegenden Rechtsfehlers im Sinne der zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO entwickelten Grundsätze reicht es nicht aus, wenn das FG eine vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung übersehen oder fehlerhaft angewendet haben sollte .

Leitsatz

  1. NV: Für das Vorliegen eines schwerwiegenden Rechtsfehlers im Sinne der zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO entwickelten Grundsätze reicht es nicht aus, wenn das FG eine vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung übersehen oder fehlerhaft angewendet haben sollte .
  2. NV: Eröffnet der Steuerpflichtige im Inland Bankkonten, die formal auf den Namen einer --wirtschaftlich nicht erkennbar aktiven-- ausländischen Kapitalgesellschaft (Ltd.) lauten, und wickelt der Steuerpflichtige in großem Umfang eigene private Ausgaben über diese Bankkonten ab, ohne dass festgestellt werden kann, dass jemals Beträge auf den Bankkonten für eigene Zwecke der Ltd. verwendet worden sind, steht die Würdigung des FG, diese Bankkonten dem Steuerpflichtigen zuzurechnen, weder in Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Domizilgesellschaften noch stellt sie einen schwerwiegenden Rechtsfehler dar .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 13. April 2011, Az: 2 K 2111/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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