BFH, Beschluss vom 12.01.2016 – X B 79/15
Aus dem Leitsatz
NV: Ein Widerruf der Einverständniserklärung zur Entscheidung durch den konsentierten Einzelrichter ist nur bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Prozesslage möglich .
Leitsatz
NV: Ein Widerruf der Einverständniserklärung zur Entscheidung durch den konsentierten Einzelrichter ist nur bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Prozesslage möglich .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 31. März 2015 8 K 61/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 31. März 2015, Az: 8 K 61/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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