2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.06.2025 – II B 27/24

Keine Fortgeltung des im ersten Rechtsgang erklärten Einverständnisses mit einer Entscheidung durch den sogenannten konsentierten Einzelrichter im zweiten Rechtsgang
ECLI: DE:BFH:2025:B.180625.IIB27.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein im ersten Rechtsgang erklärtes Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter anstelle des Senats gemäß § 79a Abs. 3, 4 der Finanzgerichtsordnung gilt für das Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer Zurückverweisung durch den Bundesfinanzhof im zweiten Rechtsgang nicht fort.

Leitsatz

NV: Ein im ersten Rechtsgang erklärtes Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter anstelle des Senats gemäß § 79a Abs. 3, 4 der Finanzgerichtsordnung gilt für das Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer Zurückverweisung durch den Bundesfinanzhof im zweiten Rechtsgang nicht fort.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 13.03.2024 - 2 K 138/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 13. März 2024, Az: 2 K 138/16, Urteil; vorgehend BFH, 1. September 2021, Az: II R 7/19, Urteil; vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 24. April 2018, Az: 2 K 138/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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