10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.01.2018 – X B 60/17

Hinweise zur Schätzungsmethode
ECLI: DE:BFH:2018:B.190118.XB60.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das FG hat einen Hinweis zu erteilen, wenn die beabsichtigte Schätzungsmethode den bisher erörterten Schätzungsmöglichkeiten unähnlich ist oder die Einführung neuer Tatsachen mit sich bringt.

Leitsatz

  1. NV: Das FG hat einen Hinweis zu erteilen, wenn die beabsichtigte Schätzungsmethode den bisher erörterten Schätzungsmöglichkeiten unähnlich ist oder die Einführung neuer Tatsachen mit sich bringt.
  2. NV: Gerichtliche Hinweise sind im Lichte der konkreten Verfahrenslage zu interpretieren.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie die Einkommensteuer 2005 und 2008 betrifft. Im Übrigen wird auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2017 13 K 4146/12 E,U,F aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 14. März 2017, Az: 13 K 4146/12 E,U,F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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