10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 24.05.2023 – X B 22/22 (AdV)
Sicherheitsleistung bei AdV des Folgebescheides
ECLI: DE:BFH:2023:BA.240523.XB22.22.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ist die Sicherheitsleistung in der Entscheidung über die AdV des Grundlagenbescheides nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden, kann im Verfahren über die AdV des Folgebescheides eigenständig über die Sicherheitsleistung entschieden werden.
Leitsatz
- NV: Ist die Sicherheitsleistung in der Entscheidung über die AdV des Grundlagenbescheides nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden, kann im Verfahren über die AdV des Folgebescheides eigenständig über die Sicherheitsleistung entschieden werden.
- NV: Ist die Erledigung der Hauptsache auf ein nachträglich eingetretenes außerprozessuales Ereignis zurückzuführen, hat das Gericht nach § 138 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO über die Kostenfolge im Rahmen einer summarischen Beurteilung nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu entscheiden; § 138 Abs. 2 FGO kommt auch nicht zur Anwendung, wenn der beantragte Verwaltungsakt erlassen worden ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden die Kosten des gesamten Verfahrens nach § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 Halbsatz 2 der Finanzgerichtsordnung den Antragstellern auferlegt.
- Der Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 20.01.2022 - 11 V 1077/21 ist gegenstandslos.
- Der Streitwert wird auf … Mio. € festgestellt.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 20. Januar 2022, Az: 11 V 1077/21, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 69 Abs. 2 S. 6 Halbs. 2 FGO
- § 69 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 FGO
- § 138 Abs. 1 Halbs. 2 FGO
- § 155 S. 1 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 241 AOArt der Sicherheitsleistung
- § 361 Abs. 3 S. 3 Halbs. 2 AO
- § 108 Abs. 1 S. 2 ZPO
- § 182 Abs. 1 S. 1 AOWirkungen der gesonderten Feststellung
- Art. 19 Abs. 4 GG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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