10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.06.2011 – X B 209/10

Kein Billigkeitserlass bei Verzicht von Gläubigern auf erst künftig entstehende Ansprüche

Aus dem Leitsatz

NV: Verzichten Gläubiger in einer Sanierungsvereinbarung außerhalb eines Insolvenzverfahrens auf Ansprüche, die erst in Zukunft entstehen würden, kann die Einkommensteuer, die künftig aufgrund der nicht anfallenden Betriebsausgaben entsteht, auch in Veranlagungszeiträumen nach Aufhebung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. nicht im Billigkeitswege erlassen werden.

Leitsatz

NV: Verzichten Gläubiger in einer Sanierungsvereinbarung außerhalb eines Insolvenzverfahrens auf Ansprüche, die erst in Zukunft entstehen würden, kann die Einkommensteuer, die künftig aufgrund der nicht anfallenden Betriebsausgaben entsteht, auch in Veranlagungszeiträumen nach Aufhebung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. nicht im Billigkeitswege erlassen werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. September 2010, Az: 14 K 342/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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